Verkauf von Anteilen an U.S. Unternehmen: bis zu USD 15 Mio. Gewinn steuerfrei?

Stand: 10/2026
In den USA können bis zu USD 15 Mio. (oder mehr) Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einem US-Unternehmen steuerfrei sein. Nicht immer, aber – wie üblich - unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Zahl hat mich bei der Startup Cincy Week 2026 besonders aufhorchen lassen.

Ich war dort für Clark Schaefer Hackett und auf Einladung von QCA Ventures unterwegs. Besonders abgeholt hat mich dort der Vortrag von FBT Gibbons zum Thema „Equity Awards“, also die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen als Vergütung für Arbeits- oder Serviceleistungen. Im Kern ging es hierbei um die Steuerbefreiung auf Qualified Small Business Stocks (QSBS) und ihr Zusammenspiel mit der sog. 83(b) Election. Ich habe mir die Regelungen näher angesehen und einen Vergleich zu § 19a EStG gezogen: 

Index

Qualified Small Business Stock (QSBS)

Hinter der magischen Zahl von USD 15 Mio. steckt die Steuerbefreiung in IRC Sec. 1202, mit der der US-Gesetzgeber langfristige Investments in innovative Unternehmen anreizen möchte. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile auf Bundesebene (Federal Income Tax) bis zu einer Obergrenze steuerfrei. Viele Bundesstaaten ziehen hier gleich, andere – wie Kalifornien – gehen eigene Wege. 

Wichtig: Alle Angaben beziehen sich auf Anteile, die nach dem 4. Juli 2025 ausgegeben wurden. Für ältere Anteile gelten andere Regeln, auf die ich hier bewusst nicht eingehe. 

Die Voraussetzungen im Überblick:
Der Deckel

Befreit wird pro Steuerzahler und Unternehmen der höhere Betrag aus USD 15 Mio. (ab 2027 inflationsindexiert) oder dem 10-Fachen der ursprünglichen Anschaffungskosten (Aggregate Adjusted Basis). Wer früh signifikant investiert hat, kann also sogar weit mehr als USD 15 Mio. steuerfrei vereinnahmen. Die Befreiung gilt für Privatpersonen, nicht für Kapitalgesellschaften. Auch wer über einen Fonds oder eine Personengesellschaft investiert, kann sie u.U. nutzen. 

Die Befreiung ist gestaffelt: 50 % des Gewinns nach drei Jahren, 75 % nach vier Jahren und 100 % nach fünf Jahren. Der nicht befreite Teil wird mit 28 % (zzgl. Net Investment Income Tax) besteuert. Unter Umständen kann der Gewinn aus einem verfrühten Verkauf steuerneutral in ein anderes QSBS-Unternehmen reinvestiert werden. 

Das Unternehmen muss eine US-amerikanische C-Corporation sein (S-Corporations scheiden aus, LLCs nur, wenn sie als Kapitalgesellschaft besteuert werden). Das Bruttovermögen darf vor und unmittelbar nach der Aktienausgabe USD 75 Mio. (ab 2027 inflationsindexiert) nicht überschritten haben. 

Mindestens 80 % der Vermögenswerte müssen in einem qualifizierten Geschäftsbetrieb genutzt werden. Ausgeschlossen sind u. a. Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, Recht, Beratung oder Finanzen, Banken, Versicherungen, Landwirtschaft, Rohstoffgewinnung sowie Hotels und Restaurants. Tech-Startups passen dagegen typischerweise gut. 

Die Anteile müssen direkt vom Unternehmen erworben werden, gegen Geld, Sachwerte oder als Vergütung für Dienstleistungen. Ein Kauf von einem anderen Aktionär qualifiziert sich nicht. 

Spannend für die Startup-Praxis: Das gilt nicht nur für Angestellte. Auch externe Service Provider (Berater, Entwickler, Agenturen) können mit solchen Anteilen vergütet werden – ein mächtiges Tool für Startups mit hoher Bewertungsperspektive, aber wenig Liquidität. 

Der zeitliche Hebel: Die 83(b) Election

In der Startup-Welt unterliegen Anteile meist einem Vesting-Plan: Sie werden erst nach und nach (z. B. über vier Jahre mit einjährigem „One-Year Cliff”) rechtlich unverfallbar („vested”). Hier gewinnt die Election nach Section 83(b) IRC besondere Bedeutung: 

  • Ohne 83(b) Election: Besteuert wird erst beim Vesting, und zwar auf den dann aktuellen Marktwert (Fair Market Value) abzgl. des damals gezahlten Kaufpreises. Steigt der Wert rasant, entsteht Ordinary Income mit bis zu 37 % Besteuerung auf Bundesebene – obwohl noch kein Verkauf stattfand und keine Liquidität zugeflossen ist (sog. Dry Income). 

 

  • Mit 83(b) Election: Der Steuerpflichtige zieht die Besteuerung auf den Ausgabezeitpunkt vor. Er erklärt dem IRS: „Ich versteuere den heutigen Wert, obwohl die Anteile noch dem Vesting unterliegen.” Da der Wert insb. in der frühen Startup-Phase meist noch gering ist, bleibt die Steuerlast vernachlässigbar. Jeder spätere Wertzuwachs wird beim Exit nicht als Ordinary Income, sondern als Capital Gain besteuert (maximal ca. 23,8 % inkl. Net Investment Income Tax). 

Das Nadelöhr: Die unwiderrufliche Election muss innerhalb von 30 Tagen nach der Anteilsübertragung beim IRS eingehen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. 

Das perfekte Zusammenspiel: QSBS trifft 83(b)

Kombiniert man beide Vorschriften, wirkt die 83(b) Election wie ein Turbo für QSBS: 

  1. Sofortiger Start der Haltedauer: Ohne Election beginnt sie für jeden Anteilsteil erst mit dem jeweiligen Vesting. Mit Election gilt die gesamte Tranche am Ausgabetag als erworben. Auch der Gross-Assets-Test wird dann zum frühen Ausgabezeitpunkt geprüft, nicht erst zum späteren Vesting, wenn das Unternehmen vielleicht schon größer ist. 
  2. Einfrieren der Steuerbasis: Die Tax Basis wird auf dem niedrigen Niveau der Erstausgabe fixiert. Der gesamte spätere Wertzuwachs unterliegt damit der möglichen QSBS-Befreiung. 

Nach fünf Jahren bleibt der Gewinn innerhalb der Grenzen vollständig steuerfrei. Ohne die Kombination wäre ein erheblicher Teil des Wertzuwachses schon während des Vestings mit bis zu 37 % besteuert worden. Wichtig jedoch: Der Vorteil gilt für nur für „echte“ Anteile; bei Optionen beginnt die Haltedauer erst mit der Ausübung der Option. 

Und in Deutschland? Der Vergleich mit § 19a EStG

Als deutsche Steuerberaterin vergleiche ich solche Regelungen natürlich nur zu gerne mit unseren nationalen Vorschriften – in diesem Fall mit § 19a EStG, mit dem der Gesetzgeber Mitarbeiterbeteiligungen bei „jungen“ Unternehmen attraktiver machen will. Die Philosophie unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der in den USA: § 19a EStG bietet im Kern „nur“ einen Steueraufschub auf den Vorteil bei Ausgabe und keine Steuerbefreiung des späteren Veräußerungsgewinns. 

Steueraufschub

Erhält ein Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Anteile verbilligt oder kostenlos, wird der geldwerte Vorteil (ggf. abzgl. eines Steuerfreibetrag von EUR 2.000) zunächst nicht besteuert. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Übertragung, also wann der Mitarbeiter wirtschaftlich über die Anteile verfügen kann. Die Besteuerung greift stattdessen erst bei Veräußerung bzw. Übertragung, bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach 15 Jahren. Die beiden letztgenannten Auslöser kann der Arbeitgeber ggf. durch eine unwiderrufliche Haftungserklärung vermeiden. In den USA gibt es einen solchen Aufschub bis zum Verkauf demgegenüber nicht: Dort wird der Vorteil bei Anteilen ohne Verfallsrisiko bei Ausgabe versteuert, bei Anteilen mit Vesting ohne 83(b) Election mit dem Vesting und mit der Election auf Wunsch schon bei Ausgabe. 

Der aufgeschobene Vorteil wird bei einem der o.g. Events als Arbeitslohn mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 % zzgl. Soli versteuert; nach mindestens drei Jahren kann die sog. Fünftelregelung in Betracht kommen. Erst der Wertzuwachs ab der Übertragung fällt – je nach Beteiligungshöhe – unter die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli) oder das Teileinkünfteverfahren. Die Abkopplung des Wertzuwachses als Kapitalertrag von der ursprünglichen Gewährung als Arbeitslohn ähnelt damit den Folgen der 83(b) Election. Anders als dort gibt es aber ein Sicherheitsnetz: Ist die Beteiligung bei Eintritt des Events weniger wert als bei Übertragung, wird nur der niedrigere Wert besteuert. Bei der 83(b) Election bleibt die auf den Ausgabewert gezahlte Steuer dagegen auch dann bezahlt, wenn die Anteile später weniger wert sind (oder sogar verfallen). Eine Steuerbefreiung auf den Veräußerungsgewinn wie für QSBS in den USA gibt es in Deutschland jedoch (für Privatpersonen) nicht. 

Begünstigt sind nur Arbeitnehmer als Anteilsempfänger, und das Unternehmen darf höchstens 20 Jahre alt sein sowie die doppelten (Umsatz, Bilanzsumme) bzw. vierfachen (Beschäftigte) EU-KMU-Schwellenwerte nicht überschreiten. Freie Mitarbeiter oder externe Service Provider, die in den USA problemlos mit Equity Awards und QSBS incentiviert werden können, sind dagegen von der Begünstigung ausgeschlossen. 

Meine Gedanken aus dem Vergleich

Vergleicht man QSBS und § 19a EstG, lassen sich deutliche Unterschiede erkennen: In den USA kann der spätere Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, während der Vergütungsvorteil bei Ausgabe oder Vesting versteuert wird, mit einer 83(b) Election zum meist noch niedrigen Anfangswert. In Deutschland wird mit § 19a EStG dagegen zur Vermeidung von Dry Income die Besteuerung des Vorteils nach hinten verschoben, und der spätere Wertzuwachs wird als Kapitalertrag getrennt davon erfasst, aber eben nicht von der Steuer befreit. Beide Regelungen wirken auf völlig unterschiedliche Steuerfolgen hin und lassen sich daher nur begrenzt vergleichen. 

Dennoch hat mich ein Aspekt der US-Regelung besonders angesprochen. Startups beginnen selten mit viel Liquidität, und oft reicht das Budget zunächst nicht für marktübliche Honorare oder Gehälter (besonders wenn Investoren fehlen). In den USA können sie deshalb nicht nur Angestellte, sondern auch externe Service Provider wie Freelancer, Berater oder Entwickler mit Anteilen vergüten. Wenn diese Anteile einem Vesting unterliegen, bindet das die Beteiligten langfristig an das Unternehmen. Gepaart mit der QSBS-Befreiung und der 83(b) Election, entsteht so eine besondere Möglichkeit der Incentivierung und Teilhabe an dem Unternehmen und seinem Erfolg. 

In Deutschland ist § 19a EStG seit Jahren ein viel diskutiertes Thema und mein Eindruck ist, dass der Gesetzgeber nur zögerlich bereit ist, Mitarbeiterbeteiligungen mehr zu begünstigen – geschweige denn die Begünstigung für andere Dienstleister zu öffnen. Freie Mitarbeiter, bleiben außen vor, obwohl sie gerade in der Gründungsphase oft eine wichtige Rolle spielen. Ich halte es daher für lohnenswert, bei künftigen Reformüberlegungen auch auf die andere Seite des Atlantiks zu schauen. Eine Blaupause wird das US-Modell wegen der grundlegenden Unterschiede sicherlich nicht sein, darf dafür durchaus als Inspiration dienen. 

Nina Schmidt

Teile gerne deine Meinung mit mir: Was sollte eine gute Mitarbeiterbeteiligung aus deiner Sicht vor allem leisten: frühe Besteuerung vermeiden oder den späteren Gewinn begünstigen? Sollten künftige Reformen in Deutschland auch Beteiligungen für freie Mitarbeiter stärker berücksichtigen?  

Newsletter

Dran bleiben.

Erhalte neue US & German Tax Insights direkt in dein Postfach: kompakt, praxisnah und maximal zweimal im Monat.

Alternative Investments

Real Estate

Ypsilon ist der Berater und langfristige Begleiter bei Real Estate Investments. Wir beraten Investoren und Fonds bei der Strukturierung von Immobilien-Investments, prüfen nationale sowie internationale Strukturierungspotentiale und planen einen gelungenen Exit. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen können wir gemeinsam mit unserem Mandanten Strukturierungen umsetzen und Strukturen vom Set-Up bis zum Exit mit Rat und Tat begleiten. Sonderthemen, wie Grunderwerbsteuer, Grundsteuer oder Implikationen des deutschen Investmentsteuergesetz, gehören zu unserem Leistungsspektrum, genauso wie die Verteidigung von Strukturen im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren.

Wir verstehen uns als ‚Wächter der Immobilien-Strukturen‘ und begleiten unsere Mandanten langfristig.

An erster Stelle stehen für uns dabei immer die Ziele und Bedürfnisse des Mandanten sowie ein ganzheitlicher Fokus auf das Real Estate Investment.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Venture Capital

Wir begleiten Venture Capital Fonds und die zugehörigen Fondsvehikel über den gesamten Lebenszyklus – von der Gründungsphase über Closings und laufende Investitionen bis hin zu Exits und der Dissolution des Fonds. Dabei stehen wir Fondsmanagern und Stakeholdern als langfristiger und zuverlässiger Partner zur Seite.

Ob Erstfonds oder etablierte Nachfolgefonds: Wir betreuen Sie mit der gleichen Expertise und Sorgfalt, etablieren effiziente Prozesse, koordinieren die Abstimmung mit Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Beratern im In- und Ausland und übernehmen zentrale Back-Office-Funktionen – damit Sie sich vollständig auf das Fondsmanagement und Ihre Investitionsentscheidungen konzentrieren können.

Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch, um mehr über uns zu erfahren.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Private Equity

Ypsilon gehört zu den führenden Beratern für Beteiligungsgesellschaften und Small- / Midcap-Fonds. 

Aufgrund unserer Spezialisierung sowie unserer jahrelangen Erfahrung in steuerlichen Betriebsprüfungen genießen wir bei Initiatoren, Investoren und Fondsgründern höchstes Vertrauen. Die meisten unserer Mandanten begleiten wir schon von der Gründung ihres ersten Fonds an. Die von uns betreuten Private Equity-Fonds haben inzwischen ein Eigenkapitalvolumen von 100 bis 350 Mio. EUR. Die von uns beratenen Beteiligungsgesellschaften sind entweder an einer deutschen Börse gelistet oder Teil eines großen Multi-Family-Office.

Wir übernehmen das ganze Aufgabenspektrum: Von der steuerlichen Strukturierung des Fonds, dem steueroptimierten Unternehmenskauf, der Vorbereitung des Exits einer Portfoliogesellschaft und der steuerneutralen Reorganisation der erworbenen Beteiligung bis hin zur klassischen Tax Compliance wie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der Begleitung von Betriebsprüfungen.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Qualifikationen

  • Steuerberaterin
  • Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
  • Master of International Taxation (M.I.Tax)
  • Diplom-Finanzwirtin (FH)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Nina legt ihren Beratungsfokus auf die Bereiche Venture Capital und Private Equity. Sie unterstützt Managementgesellschaften und Fondsvehikel (darunter Feeder-, Carry- und SPV-Strukturen) bei der laufenden Compliance sowie strukturierungsnahen und organisatorischen Fragen – einschließlich Administration und Outsourcing-Lösungen. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie auf grenzüberschreitende Mandate mit Bezügen zu Deutschland, Luxemburg und den USA.

Ausbildung & Karriere

Nina absolvierte ein duales Studium in der Finanzverwaltung NRW sowie ein Masterstudium im internationalen Steuerrecht an der Universität Hamburg. Sie ist Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht. Vor ihrem Einstieg bei der Ypsilon Group arbeitete sie u.a. bei den Wirtschaftskanzleien YPOG und Flick Gocke Schaumburg.

Im Ranking 2025 wurde Nina vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers in der Kategorie „Steuerrecht“ als eine der „Ones To Watch – Anwälte der Zukunft“ gelistet.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Chinesisch

Dr. Raimund Behnes berät in‑ und ausländische Unternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen zu Steuern und steuernahen Rechtsfragen, insbesondere zu Unternehmensstruktur und Finanzierung sowie in Sondersituationen wie Umstrukturierung, Unternehmenskäufen und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Er begleitet Start‑ups in der Wachstumsphase sowie bei der Erfüllung laufender steuerlicher Pflichten, einschließlich Buchführung und steuerlicher Deklaration. Neben Unternehmen aus dem englischsprachigen Ausland betreut er insbesondere auch Unternehmen aus Frankreich.

Ausbildung & Karriere

Dr. Raimund Behnes hat zuvor bei internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie in einer internationalen Großkanzlei gearbeitet. Er ist vom Handelsblatt / Best Lawyers für Steuern empfohlen.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Kaufmann
  • CSL Diploma in Luxembourg Taxation

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für Real Estate Investments berät Ulrich Initiatoren von Immobilien-Fonds, internationale Investoren sowie Family-Offices in allen Fragen des Steuerrechts. Im Vordergrund steht dabei ein ganzheitlicher Beratungsansatz von der Investition über die laufende Verwaltung bis zur Veräußerung der Investments. Des Weiteren berät Ulrich Mandanten aus den Bereichen Vermögensverwaltung und Private Equity.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon war Ulrich als Steuerberater bei einer Big4-Gesellschaft sowie bei mittelständischen Beratungsgesellschaften stets mit dem Fokus auf internationale Investoren und Real Estate Investments tätig. Der Diplom-Kaufmann hat an der Universität Mannheit studiert und berufliche Stationen u.a. in Luxembourg absolviert.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Dipl-Ing. agr.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Johannes verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von Asset Managern, Investmentfonds, institutionellen Investoren und Family Offices im Bereich Alternativer Investments. Administration, Besteuerung, regulatorische Compliance und Outsourcingprojekte mit einem klaren Fokus auf Immobilien- und Private Equity-Fonds stehen dabei im Vordergrund.

Ausbildung & Karriere

Nach Beginn seiner Selbständigkeit 1996 war Johannes Mitgründer des Beratungsunternehmens optegra, das er im Bereich Alternative Investments als Partner und Geschäftsführer zu einem anerkannten und spezialisierten Beratungsunternehmen mit rund 150 Mitarbeitern ausbaute. Nach Fusion mit der internationalen Vistra Group im Jahre 2017 leitete er dort den deutschen Geschäftsbereich Alternative Investment Services bis Dezember 2020.

Nach einem Sabbatical begleitet er nun die Ypsilon-Gruppe als Geschäftsführer und Partner auf ihrem Wachstumskurs.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Diplom-Wirtschaftsingenieur

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreut Stephan mittelständische Unternehmer und ihre Unternehmen in anspruchsvollen Fragestellungen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. Von Abschlussprüfung über M&A-Projekte bis hin zu Nachfolgeregelungen steht Stephan als Generalist für die gesamte Bandbreite betriebswirtschaftlicher Themen, in der Regel mit internationalem Bezug.

Ausbildung & Karriere

Stephan ist seit vielen Jahren unternehmerisch als Gesellschafter und Geschäftsführer von mittelständischen, international ausgerichteten Beratungsorganisationen in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung aktiv, als Co-Founder von Ypsilon hat Stephan seine unternehmerischen Aktivitäten in 2021 auf die Ypsilon übergeleitet und verantwortet ein anspruchsvolles internationales Mandantenportfolio.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Diplom-Ökonom (M.B.A.)
  • Bankkaufmann

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Wirtschaftsprüfer berät und prüft Peter Banken, Investmentvermögen, Leasinggesellschaften sowie Dienstleistungsunternehmen in handelsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen. Daneben ist er u.a. für Personal in der Ypsilon zuständig.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Peter die Millennium Partners WPG mit Schwerpunkt internationale Strukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Wirtschaftsprüfer für EY und KPMG im Financial Service sowie für die mittelgroße, international geprägte Kanzlei Vistra (ehemals optegra) als Partner und Geschäftsführer.

Publikationen

Investmentgesetze (Baur/Tappen/Mehrkhah)

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Aufgrund juristischer Ausbildung und langjähriger Big-4 „International Corporate Tax“ Erfahrung ist Martin ein Beratungs-Allrounder im Steuerrecht, der auch in anderen Rechtsgebieten und im Transfer Pricing tätig ist.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Martin zusammen mit Georg Keller und Stephan Lindermann die Düsseldorfer FIDARIS, um darin die ca. 15-jährige Mittelstandserfahrung als Frankus-Partner (Tax & Legal) erfolgreich fortzuführen. FIDARIS wurde im Januar 2024 Teil der Ypsilon-Gruppe. Durch die international geprägte Klientel erwarb Martin auch vertiefte Theorie- und Praxis-Kenntnisse im Transfer Pricing. Im Anschluss an seine beiden juristischen Staatsexamen und seine Promotion war Martin rund 8 Jahre bei KPMG in Düsseldorf im Bereich „International Corporate Tax“ tätig, nach seinem Steuerberaterexamen als Prokurist.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Betriebswirt B.Sc.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Allrounder für Audit und Consulting prüft Mirko sowohl deutsche Einheiten internationaler Konzerne als auch den deutschen Mittelstand. Daneben ist er Experte für die Themen Prozesse und Informationstechnologie, insbesondere für die Kunden aus der Finanzindustrie.

Ausbildung & Karriere

Im Jahr 2020 machte er sich als Gründungsgesellschafter auf den Ypsilon-Weg. Nach der akademischen Ausbildung lernte er das Handwerk des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, zunächst in der mittelständisch geprägten Kanzlei optegra. Mit dem Anschluss der optegra an die Vistra, entwickelte sich diese zu einer international geprägten Kanzlei.

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bei Ypsilon konzentrieren sich Maximilian und sein Team vorwiegend auf die Bereiche Private Equity und Corporate. Daneben berät er insbesondere Fonds in den Bereichen der Auslagerung und Administration.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Maximilian die MILLENNIUM PARTNERS mit dem Schwerpunkt auf geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Rechtsanwalt für mittelgroße, teils international geprägte Kanzleien wie Vistra. 

Qualifikationen

  • Steuerberater

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Björn Fondsmanager und Initiatoren von Private-Equity-Fonds in allen Bereichen des Handels- und Steuerrechts. Björn begleitet unsere Kunden darüber hinaus bei der Auslagerung von Back- und Middle-Office sowie Meldewesen.

Ausbildung & Karriere

Björn ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich der geschlossenen Fondsstrukturen unterwegs und hat in dieser Zeit neben Private-Equity auch andere Assetklassen, z.B. Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur kennengelernt. Als Gründungspartner ist Björn seit Januar 2021 Teil der Ypsilon-Gruppe. Zuvor arbeitete er als Steuerberater und Director in einer mittelgroßen, international geprägten Kanzlei in Köln.

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Betriebswirt (FH)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Tobias Initiatoren von Private-Equity- und Immobilien-Fonds in allen Fragen des Steuerrechts.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Tobias die Millennium Partners mit Schwerpunkt geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Steuerberater für mehrere mittelgroße, international geprägte Kanzleien wie optegra, Vistra sowie Acconsis als Director und Geschäftsführer.

Alternative Investments

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen. 
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Lohnsteuer­beratung

Die Bedeutung der Lohnsteuer für Unternehmen ergibt sich unter anderem daraus, dass sich der Fiskus bei der Erhebung der Lohnsteuer als einer der wichtigsten Steuerquellen überhaupt (jährlich mehr als 200 Mrd. Euro) der Unternehmen als Erfüllungsgehilfe bedient. Dabei erscheint die Lohnsteuer zwar vordergründig vielfach als reine Steuer des Arbeitnehmers, die das Unternehmen „nur“ einbehält und ans Finanzamt abführt. Das trifft aber bei genauerer Sicht nicht zu, denn ein nicht geringer Teil bleibt beim Unternehmen „hängen“. Die Unternehmen müssen nämlich nicht nur bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer einen immensen – noch dazu kostenlosen – unternehmensfremden Verwaltungsaufwand betreiben, sondern sie haften auch noch, wenn ihnen Fehler passieren. All dies führt im Ergebnis dazu, dass die Lohnsteuer zunehmend zu einer Art Unternehmenssteuer wird. Gezielte strategische und operative Lohnsteuerberatung hilft Unternehmen, Steuer- und Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Auch stellt sich die Lohnsteuer immer wieder als streitanfällig heraus, was jedoch bei näherer Betrachtung nicht verwundert. Denn Steuernachforderungen belasten Unternehmen oft erheblich, kommen stets zur Unzeit und sind deshalb nur schwer kalkulierbar. Da bleibt vielen Unternehmen nichts anderes übrig, als sich mit der Finanzverwaltung oder vor Gericht um ihr gutes Recht zu streiten. Hinzu kommt, dass Finanzbehörden immer häufiger auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe erheben und streitige Auseinandersetzungen damit unvermeidbar machen.

  • Mit verfahrensrechtlichen Know-how werden
  • Verhandlungen für Unternehmen mit Finanzbehörden geführt
  • Anrufungsauskünfte beantragt
  • Einspruchsverfahren geführt
  • Klageverfahren vor Finanzgericht betrieben
  • Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof vertreten
 
Im Tagesgeschäft steht Lohnsteuerberatung telefonisch und per E-Mail-Service zur Verfügung. Durch kurze Kommunikationswege erhalten Unternehmen schnelle und aktuelle Antworten auf operative Lohnsteuerfragen und konkrete Handlungsvorschläge sowie kurze Feedbacks zu eigenen Arbeitsergebnissen.
 
Strategische lohnsteuerliche Themen werden fundiert schriftlich ausgearbeitet und im persönlichen Gespräch intensiv beraten. Praxisorientierte Beurteilungen vielschichtiger Einzelthemen stehen dabei im Vordergrund und finden in gutachterlichen Stellungnahmen ihren Niederschlag.
 
Mit der strategischen und operativen Lohnsteuerberatung wird Mehrwert für Unternehmen geschaffen durch
  • Unterstützung von Fachteilungen bei strategischen Lohnsteuerthemen und Fragen aus dem Tagesgeschäft
  • Hilfe beim Einschätzen steuerlicher Risiken
  • Reduzierung von Verwaltungsaufwand
  • Sparring beim Check von Arbeitsergebnissen
  • Hilfe für schnelle Reaktionen auf Rechtsänderungen
  • Vermeidung steuerlicher Risiken (Compliance) und hoher Nachforderungen bei Lohnsteuerprüfungen
  • Verbesserung der Organisations- und Prozessstruktur
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Wirtschafs­prüfung

Smart Audit – unsere Lösungen für Ihren Erfolg
  • Jahresabschlussprüfungen (HGB)
  • Konzernabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • BaFin Abschlussprüfungen (KAGB, KWG, WpIG, ZAG, VermAnlG)
  • Prüfungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Finanzanlagenvermittlungs­verordnung (FinVermV) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Jahresabschlussprüfung von Investmentvermögen (AIF/OGAW)
  • Prüfung interner Kontrollsysteme gemäß IDW PS 951, ISAE 3402 sowie SSAE 16
  • Bewertungsgutachten / Reviews / Plausibilitätsgutachten für Investments nach IPEV, IDW-S1
  • Due Diligence
  • Prüfung von Asset Backed Securities Transaktionen
  • Prüfung von KIDs sowie Prospekten gemäß IDW S4
  • Prüfung von Verkaufsunterlagen auf Konformität mit § 63 Abs. 6 WpHG
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Administration & Auslagerung

Effektive Schnittstellen schaffen Mehrwert
  • Anlegerverwaltung / Investorenbetreuung
  • Erstellung / Versand steuerlicher Ergebnismitteilungen
  • Kapitalabrufe und Kapitalausschüttungen
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie z. B. Meldungen nach dem Bundesbankengesetz oder Erfüllung von ESMA-Meldepflichten
  • Unterstützung beim Zeichnungsprozess (KYC / AML)
  • Stellung eines Geldwäschebeauftragter – von der Einrichtung bis zum Jahresbericht
  • Stellung eines Compliance-Beauftragten – von der Risiko- / Bedarfsanalyse bis zum Jahresbericht
  • FATCA- / CRS-Klassifizierung und Registrierung von Rechtsträgern
  • Treuhandtätigkeit
  • Zahlungsabwicklung
  • Erstellung von Organisationshandbüchern / Policies / Richtlinien
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Rechnungs­legung

Der Maschinenraum für jedes Investment
  • Laufende Finanzbuchhaltung nach HGB mit bis zu 3 Buchungskreisen (HGB / KARBV / Steuerrecht)
  • Anfertigung der Umsatzsteuer­vor­anmeldungen
  • Zulieferung von Quartals-Reportings (Bilanzen, GuV, Kapitalkonten sowie Kapitalflussrechnung) für die Berichterstattung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB, und KAGB / KARBV und Anhängen
  • Aufbereitung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden sowie Durchführung der gesetzlich geforderten jährlichen Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Kommunikation mit externen Wirtschaftsprüfern sowie Koordination des Prüfungsprozesses
  • Monitoring von Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Steuern

Risikominimierung durch Steuer-Compliance
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Anfertigung von steuerlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) inkl. Überleitungsrechnung Handelsbilanz / EÜR bei vermögensverwaltenden Fonds
  • Verteilung der steuerlichen Ergebnisse auf die Beteiligten sowie Führung der Kapitalkonten
  • Erstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen inkl. Ergänzungs- und Sonderergebnisrechnung
  • Betreuung im Rahmen von steuerlichen Außen- / Betriebsprüfungen
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und in
  • Finanzgerichts- und Revisionsverfahren
  • Laufende steuerliche Beratung sowie Ausarbeitung schriftlicher Gutachten
  • Steuer Due Diligence
  • Erstattung / Reduzierung von Quellensteuer
  • FATCA- / CRS-Meldungen
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Alternative Investments

Konzeption & Transaktionen

Integraler Bestandteil jeder Investment-Strategie
  • Steuerliche Strukturierung
  • Second Opinion
  • Gesellschaftsgründungen
  • Vorbereitende Beratung für Erlaubnisanträge bei der BaFin
  • Steuerliche Transaktionsberatung
  • Vorbereitung Exit bei Portfoliounternehmen
  • Übernahme von Management-Funktionen
  • Domizilierung und Treuhandverhältnisse
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Financial Services

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen. 
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Financial Services

Administration & Auslagerung

Wir übernehmen die Funktionen als Compliance-Beauftragter gemäß Artikel 22 MiFID II-DVO/MaRisk/KAMaRisk für regulierte Unternehmen und geben Ihnen hinsichtlich der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben die erforderliche Sicherheit.
  • Übernahme und Erfüllung der laufenden Compliance-Funktion, insbesondere Stellung eines fachlich geeigneten Compliance-Beauftragten und/oder Stellvertreters
  • Auslagerung von Meldewesen, interner Revision, Geldwäsche-Funktion und Datenschutz
  • Soll-Ist-Analyse von internen Richtlinien, Dokumentationen und den vom Unternehmen einzuhaltenden Gesetzen, sowie ggf. bereits implementierter Compliance Management Prozesse. Zusammenfassung dieser Analyseergebnisse in einem Bericht an die Geschäftsleitung
  • Überwachung der Einhaltung der relevanten Gesetze (Vorgaben des Legal Inventory des Unternehmens)
  • Entwicklung und Implementierung eines wirksamen Compliance Management Systems (CMS)
  • Erarbeitung eines Schulungskonzepts und / oder Durchführung von Schulungen der unter compliance- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten verantwortlichen Personen
  • Beratung und regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung
  • Kommunikation mit Mitarbeiter*inen und Aufsichtsbehörden
  • Risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Prozesse in angemessenen Zeitabständen auf ihre Compliance-Konformität
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Financial Services

Regulierung

  • Regulierungsberatung zu KWG/WpHG/KAGB/ZAG-Compliance
  • Gestaltung / Umsetzung aufsichtsrechtlicher, organisatorischer Vorgaben sowie Prozessgestaltung und -optimierung
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 32 KWG, § 16 WPIG, § 10 ZAG und § 20 KAGB
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Financial Services

Wirtschafts­prüfung

  • Prüfungen nach KWG
  • Prüfungen WpHG
  • Prüfungen nach KAGB
  • Prüfungen nach ZAG
  • Prüfungen von Instituten nach KWG, WpHG, KAGB, ZAG
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

International Expansion

Inbound
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die nach Deutschland expandieren, leiten wir in allen Expansionsphasen durch die administrativen und gesetzlichen Anforderungen. Angefangen von der Beschäftigung nur eines Arbeitnehmers, über die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft bis hin zur Verschmelzung, dem Verkauf oder der Liquidation stehen wir mit Rat und Tat in allen Phasen zur Seite.
  • Steuerliche Registrierung der Gesellschaft
  • Anfertigung von Finanz- und Lohnbuchführung
  • Erstellung der laufenden Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse nach deutschen und / oder internationalen Rechnungslegungs­grund­sätzen
  • Bereitstellung eines Reporting an die Muttergesellschaft
  • Laufende steuerliche Betreuung
  • Gestaltung und Dokumentation der steuerlichen Verrechnungspreise
  • Steuerliche Optimierung der ausländischen Muttergesellschaft
  • Anträge zur Freistellung vom Quellensteuerabzug
Outbound

Wir begleiten Unternehmen über Grenzen hinweg und fungieren als Schnittstelle mit ausländischen Beratern, Servicepartnern oder sonstigen Ansprechpartnern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, wissen wir, dass „einfache“ Dinge über Grenzen hinweg kompliziert werden. Diese Erfahrung bringen wir ein, wenn wir inländische Unternehmen bei ihrer Expansion über deutsche Grenzen hinweg unterstützen.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Unter­neh­mens­beratung

Wir bieten Lösungen rund um die Themen Restrukturierung, Digitalisierung, Führungskräfte- und Teamcoaching und weiteren Transformationsprojekten. Durch unsere Zusammenarbeit können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet ist. 

Dabei gilt für uns, dass das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich mehr ist als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die ESG-Kriterien sind gute Grundprinzipien für eine verantwortungsvolle, kluge und zukunftsorientierte Unternehmensführung und die Sicherstellung für ein gesundes und nachhaltiges Leben. Die Kunst dabei ist, diese Prinzipien sinnvoll, vernünftig und zielorientiert einzubinden. 

Dabei liegt die Herausforderung der Transformation in der Schaffung von Akzeptanz und Engagement bei allen Beteiligten und der Vereinbarung von ökonomischen und nachhaltigen Zielen der Gesellschaft.  

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Rechts­beratung

Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite. Unser Schwerpunkt liegt allerdings auf den unternehmensnahen Rechtsbereichen, insbesondere dem Wirtschaftsrecht. Selbstverständlich werden stets auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung, der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Gestaltung bzw. Anpassung der Gesellschaftsverträge, dem Entwurf von Arbeitsverträgen bis hin zur Konzeption und rechtlichen Umsetzung von Umstrukturierungen.

In speziellen Bereichen wie Patentrecht, gewerblichem Rechtsschutz, Kartellrecht etc. arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern im In- und Ausland zusammen.

Die privatrechtliche Mediation kann bei langwierigen und kostspieligen Konflikten Abhilfe schaffen. Als erfahrene Begleiter unterstützen wie die Parteien mit zielführender Kommunikation und strukturiertem Verfahren auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung unter Einhaltung fachlich-methodischer Standards. Insbesondere bei Familienangelegenheiten wie Erbstreitigkeiten oder Ehetrennungen können so sehr oft individuelle Lösungen gefunden werden, die alle Beteiligten akzeptieren.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Lohn- und Gehalt

  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • Führung der monatlichen Lohnbuchhaltung
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise
  • Aufstellung einer monatlichen Lohn-Zahlungsliste
  • An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei Sozialversicherungsträgern
  • Ausstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Berufsgenossen­schafts­nachweise
  • Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Entgeltfortzahlung und bei Krankheit
  • Einkommensteuererklärung für Expats
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Wirtschafts­prüfung

Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen mehr als die reine Prüfung Ihres Rechnungswesens. Umfassende, hochwertige und zukunftsgerichtete Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung müssen sich immer auch dem Anspruch eines Mehrwerts für den Mandanten stellen. Vom Brainstorming in schwierigen Entscheidungssituationen über Investitionsrechnungen bis hin zu Prüfungsleistungen zur Absicherung bei freiwilligen oder gesetzlichen Jahresabschlüssen.

Nutzen Sie unsere Vielfalt und unser unabhängiges Feedback, um größtmögliche Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu erreichen.
  • Prüfung von Konzern- und Einzelabschlüssen 
  • Financial & Tax Due Diligence
  • Erstellung von anlassbezogenen Unternehmensbewertungen nach anerkannten Standards
  • Anfertigung von Unternehmensbewertung gemäß IDW-Standard
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Rechnungs­legung

Das Rechnungswesen stellt das zahlenmäßige Rückgrat eines Unternehmens dar. Hier werden die für die Steuerung des Unternehmens erforderlichen Informationen gewonnen und auf Basis dieser Informationen und Daten die handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse erstellt.

  • Einrichtung und Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (DATEV)
  • Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Planungsrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Controlling-Analysen
  • Anfertigung von Monats- oder Quartalsabschlüssen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder Zwischenabschlüssen

Als Auslagerungspartner übernehmen wir Teilbereiche oder das komplette Rechnungswesen, inklusive Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Management-Reports für unsere Kunden. Dabei fügen wir uns bestmöglich in die Abläufe Ihres Unternehmens ein bis hin zur Integration in Ihre Rechnungswesen-Systeme wie z. B. SAP, Navision, EXACT Online, SAGE, Addison, etc.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Steuern

Unsere Erfahrung und Spezialisierungen ermöglichen eine maßgeschneiderte Steuerberatung. Unter fortlaufender Abstimmung bezüglich Risikobeurteilung, Pflichten- und Fristenüberwachung erfolgt die Beratung und Steuerdeklaration.

Zu unseren Aufgaben gehören natürlich auch die Begleitung von Betriebsprüfungen, die Steuerrechtsdurchsetzung sowie die Koordination ausländischer Steuerberater und die Einhaltung notwendiger FATCA/CRS-Compliance. Komplexe Fragestellungen zu Erbschaften oder Testamenten, Nachfolgeregelungen und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.

Das Zusammenspiel von deutschen mit ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen, dabei unterstützen Sie unsere Steuerberater bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.