US-Steuererklärungspflichten von ausländischen natürlichen Personen (1/3)

Stand: 09/2026
Wenn unsere Mandanten in den USA investieren oder dort zeitweise tätig werden, taucht früher oder später die Frage auf: Muss ich eigentlich eine US-Steuererklärung abgeben? Die Antwort ist selten mit einem knappen Ja oder Nein erschöpft, weil sie an mehreren Weichenstellungen entlang läuft.

In diesem ersten Beitrag der Reihe zu den US-Steuererklärungspflichten ordne ich diese Weichenstellungen für natürliche Personen ein. Ein zweiter und dritter Beitrag werden sich den US-Steuererklärungspflichten ausländischer Kapital- bzw. Personengesellschaften widmen.

Index

Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur die US-Bundesebene. Die meisten Einzelstaaten – und teils flächendeckend Städte und Countys – erheben u.a. eigene Einkommensteuern mit eigenen Erklärungspflichten, die etwa an den Tätigkeitsort oder die Belegenheit einer vermieteten Immobilie anknüpfen. Daneben erfasst das Doppelbesteuerungsabkommen nur die US-Bundessteuer; eine Abkommensentlastung wirkt einzelstaatlich und lokal daher nicht ohne Weiteres.

Erste Weichenstellung: US-Person oder Nichtansässige

Im Ausgangspunkt ist der persönliche Steuerstatus der Person zu prüfen: Auf der einen Seite stehen US-Staatsbürger, auf der anderen Seite alle übrigen natürlichen Personen, die im Sinne des Internal Revenue Code als Aliens (Ausländer) bezeichnet werden. US-Staatsbürger werden unabhängig von ihrem Wohnsitz auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Für Aliens hingegen entscheidet ein zweiter Schritt darüber, welches Besteuerungsregime greift, nämlich die Frage nach der steuerlichen Ansässigkeit.

Aliens werden hierfür in zwei Gruppen eingeteilt. Resident Aliens sind steuerlich in den USA ansässig und werden im Ergebnis wie US-Bürger behandelt, das heißt auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nonresident Aliens (NRA) sind nicht steuerlich ansässig und werden grds. nur auf ihre US-Einkünfte sowie auf bestimmte, mit einer US-Tätigkeit verbundene Einkünfte erfasst. Als US-Person im steuerlichen Sinne gelten damit im Kern US-Staatsangehörige und Resident Aliens gemeinsam; die Nonresident Aliens stehen dieser Gruppe gegenüber und bilden den Fokus dieses Beitrags.

Die Abgrenzung zwischen Resident und Nonresident Alien folgt in der Regel zwei objektiven Tests: dem Green Card Test für Inhaber einer Lawful Permanent Residency und dem Substantial Presence Test, der die Aufenthaltstage in den USA nach einer gewichtenden Formel prüft. Daneben begegnen uns in der Praxis Dual-Status-Konstellationen, in denen eine Person in einem Kalenderjahr sowohl als Ansässige als auch als Nichtansässige gilt, bspw. im Jahr des Zu- oder Wegzugs.

Zweite Weichenstellung: ECI oder FDAP

Nach der Klärung des Status als Nonresident Alien, sind im zweiten Schritt die erzielten Einkünfte zu kategorisieren und auf ihren US-Bezug zu analysieren. Hierfür gliedert das US-Steuerrecht die relevanten US-Einkünfte insb. in zwei Kategorien, deren Behandlung sich grundlegend unterscheidet:

Die erste Kategorie ist das Effectively Connected Income (ECI). Darunter fallen Einkünfte, die an eine US-Handels- oder Geschäftstätigkeit geknüpft sind, bspw. Honorare für Dienstleistungen oder Gehälter aus einer Angestelltentätigkeit. ECI wird nach Abzug damit zusammenhängender Aufwendungen, also auf Netto-Basis, mit den regulären, progressiven US-Tarifen besteuert. Die zweite Kategorie ist das Fixed, Determinable, Annual, or Periodical Income (FDAP), das u.a. passive Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren oder Mieten (ohne Option nach IRC § 871(d)) umfasst. Wichtig ist, dass diese Einkünft nicht an eine US-Handels- oder Geschäftstätigkeit geknüpft sind; anderenfalls gelten sie als ECI. FDAP wird grds. auf Brutto-Basis – d.h. ohne dass Aufwendungen in Abzug gebracht werden können – mit einem Steuersatz von 30 Prozent belastet, sofern nicht ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einen niedrigeren Satz vorsieht. Daneben können bestimmte weitere US-Quelleneinkünfte für Nonresident Alien relevant sein.

Die steuerliche Einordnung der Einkünfte ist die materielle Weichenstellung für alles Weitere: Sie bestimmt, ob eine Erklärungspflicht besteht und ob eine bereits einbehaltene US-Quellensteuer abgeltend oder lediglich wie eine Vorauszahlung wirkt, die im Rahmen der US-Steuererklärung auf die tatsächlich geschuldete Steuer angerechnet werden kann.

Dritte Weichenstellung: Einbehalt von US-Quellensteuer

Steuerliche Erklärungspflichten werden in der Praxis idealerweise bereits im Rahmen der Investitionsentscheidung bzw. vor dem Beginn einer Tätigkeit geprüft. Hierbei wird, neben der Frage, welche Einkünfte aus der Investition oder Tätigkeit voraussichtlich erzielt werden, auch geprüft, ob für diese Einkünfte US-Quellensteuern einbehalten werden: Die sog. Withholding Agents (das sind insb. Zahlstellen, Broker und US-Gesellschaften) sind verpflichtet, bei bestimmten Zahlungen an ausländische Empfänger eine US-Quellensteuer einzubehalten, sofern nicht durch eine gültige Dokumentation eine Befreiung nachgewiesen wird. Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach der Einkunftsart: Auf FDAP-Einkünfte wird ein Regelsatz von 30 Prozent einbehalten, der insb. über das DBA zwischen Deutschland und den USA reduziert werden kann: zum Beispiel bei Dividenden auf 15 Prozent, bei Zinsen und Lizenzgebühren regelmäßig auf 0 Prozent. Der FDAP-Steuereinbehalt wirkt in der Regel abgeltend. Für ECI greifen abweichende Regime mit teils höheren Sätzen – etwa der FIRPTA-Einbehalt von 15 Prozent des Bruttoerlöses beim Verkauf von US-Grundbesitz oder der Einbehalt von 10 Prozent bei der Übertragung von Anteilen an einer gewerblich tätigen US-Personengesellschaft –, deren Steuer allerdings als Vorauszahlung auf die spätere US-Steuerlast wirken und mit dieser verrechnet werden kann. Daneben können für bestimmte andere US-Quelleneinkünfte eigene Quellensteuer-Regime greifen, zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen bei US-Kapitalgewinnen.

Der Dokumentationsnachweis für FDAP-Einkünfte erfolgt für natürliche Personen regelmäßig über das Formular W-8BEN, mit dem der wirtschaftlich Berechtigte der Einkünfte seine Nichtansässigkeit und, sofern einschlägig, seinen Anspruch auf einen abkommensreduzierten Quellensteuersatz erklärt. Für Einkünfte, die effektiv mit einer US-Tätigkeit verbunden sind (ECI), wird stattdessen das Formular W-8ECI oder – bei einer Angestelltentätigkeit – das Formular W-4 verwendet. Der Empfänger erhält im Nachgang von dem Withholding Agent das Formular 1042-S bzw. W-2, welches die gezahlten Beträge und die einbehaltene Steuer dokumentiert. Dieses Formular ist zugleich der zentrale Beleg für eine spätere Anrechnung oder Erstattung der einbehaltenen Steuer im Rahmen des US- oder ggf. deutschen Veranlagungsverfahren.

Der letzte Prüfschritt: Besteht eine Steuererklärungspflicht?

Nachdem der persönliche Steuerstatus, die US-Einkunftsart sowie ein ggf. vorgenommener Quellensteuereinbehalt eingeordnet wurden, lässt sich abschließend prüfen, ob im Einzelfall eine formale US-Erklärungspflicht besteht. Kern der Steuererklärung von Nonresident Alien ist das Formular 1040-NR (U.S. Nonresident Alien Income Tax Return), welches ggf. durch bestimmte Zusatzformulare oder Anhänge begleitet wird. Eine Abgabepflicht besteht insb. in den folgenden Konstellationen:

  1. Für Nonresident Aliens, die in dem betreffenden Kalenderjahr eine US-Handels- oder Geschäftstätigkeit (U.S. trade or business) ausgeübt haben. Die Erklärungspflicht besteht in dieser Konstellation auch dann, wenn:
    • aus dieser Tätigkeit im konkreten Jahr keine Einkünfte (ECI) erzielt wurden,
    • die Person überhaupt keine US-Einkünfte hatte oder
    • die Einkünfte steuerfrei gestellt sind, zum Beispiel nach Maßgabe eines DBA.

Die Pflicht knüpft also rein formal an die Tätigkeit an und ist unabhängig von der Frage, ob sich überhaupt eine US-Steuer ergibt – sei es, weil keine Einkünfte erzielt wurden oder zuvor ausreichend Quellensteuer auf ECI einbehalten wurde. In der Praxis ist dieser Punkt besonders für Investoren relevant, die an einer US-Personengesellschaft beteiligt sind, deren ECI-Tätigkeit mittelbar ihren Gesellschaftern zugerechnet wird.

Wichtig ist hierbei außerdem: Wird die Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht, verliert der Nonresident Alien das Recht, Betriebsausgaben und Steuergutschriften gegen das ECI geltend zu machen, und riskiert im Ergebnis eine Besteuerung auf Bruttobasis. Als rechtzeitig gilt die Erklärung hierfür grds. noch, wenn sie innerhalb von 16 Monaten nach dem regulären Fälligkeitstermin eingereicht wird. Die Anrechnung bereits einbehaltener US-Quellensteuer bleibt auch bei einer verspäteten Erklärung erhalten.

Aus diesem Grund empfiehlt sich für Nonresident Alliens, die ihre US-Einkünfte oder ihre US-Tätigkeitssituation noch nicht abschließend beurteilen können, die Einreichung einer sog. Protective Return. Sie sichert das Recht, Abzüge und Steuergutschriften auch dann noch geltend zu machen, wenn sich die Einordnung der US-Aktivitäten im Nachhinein ändert.

  1. Bei Nonresident Aliens ohne US-Geschäftstätigkeit, die bestimmte US-Einkünfte wie zum Beispiel FDAP beziehen. Dies gilt nur, sofern die geschuldete US-Steuer nicht vollständig durch den Einbehalt einer US-Quellensteuer abgegolten Typische Auslöser sind ein unterlassener oder zu niedriger Quellensteuereinbehalt oder eine unvollständige W-8-Dokumentation beim Withholding Agent.
  1. Für den Personal Representative eines verstorbenen Nonresident Alien, sofern dieser zu Lebzeiten selbst erklärungspflichtig gewesen wäre. Als Personal Representative kommen u.a. Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker oder andere mit dem Nachlass betraute Personen in Betracht.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Einreichung des Formulars auch dann, wenn keine originäre Abgabepflicht besteht, aber ein Erstattungsanspruch geltend gemacht werden soll. Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Eine Zahlstelle hat auf eine US-Dividende 30 Prozent Quellensteuer einbehalten, obwohl das DBA einen Satz von 15 Prozent vorsieht. Für einfach gelagerte Fälle dieser Art, in denen der Investor im betreffenden Jahr keinerlei US-Geschäftstätigkeit ausgeübt hat und die Erklärung ausschließlich der Rückforderung zu viel einbehaltener Quellensteuer dient, sieht das IRS unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren (Simplified Procedure for Claiming Certain Refunds) vor, das den Umfang der einzureichenden Unterlagen spürbar reduzieren kann.

Schließlich ist auch zu beachten, dass die Berufung auf eine Regelung des DBA (etwa zwischen Deutschland und den USA) in bestimmten Konstellationen gegenüber dem IRS gesondert offenzulegen ist; dies gilt auch, wenn originär keine Erklärungspflicht besteht. Die Offenlegung ist sanktionsbewehrt, weshalb ihre Prüfung regelmäßiger Bestandteil einer sauberen Erklärungsvorbereitung ist.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Ob eine US-Steuererklärungspflicht besteht, entscheidet sich entlang mehrerer aufeinander aufbauender Weichenstellungen: Steuerstatus der Person, Kategorisierung der US-Einkünfte, Abgeltungswirkung von Quellensteuern sowie die sich hieran anschließenden formalen Voraussetzungen der Erklärungspflicht.
  • Erste Weichenstellung ist der persönlichen Steuerstatus: US-Bürger und Resident Aliens werden auf ihr Welteinkommen besteuert, Nonresident Aliens grds. nur auf ihre US-Einkünfte. Die Abgrenzung folgt in der Regel dem Green Card Test und dem Substantial Presence Test.
  • Zweite Weichenstellung ist die Einkunftsart: ECI wird auf Nettobasis mit progressiven Tarifen erfasst, FDAP auf Bruttobasis mit einem Regelsatz von 30 Prozent, der über das DBA ggf. reduziert werden kann.
  • Die US-Quellensteuer greift bereits an der Auszahlungsstelle. Für FDAP wirkt sie bei korrektem Einbehalt abgeltend; für ECI hat sie den Charakter einer Vorauszahlung, die im Rahmen der Veranlagung angerechnet wird.
  • Die zentrale US-Steuererklärung (Form 1040-NR) ist insb. abzugeben bei US-Handels- oder Geschäftstätigkeit (auch ohne Einkünfte oder mit Freistellung), bei FDAP-Einkünften ohne vollständigen Quellensteuerabgeltung oder durch den Personal Representative eines verstorbenen Nonresident Alien.
  • Wird die Erklärung bei US-Handels- oder Geschäftstätigkeit nicht rechtzeitig eingereicht, drohen der Verlust von Abzügen und Steuergutschriften gegen ECI und eine Besteuerung auf Bruttobasis; maßgeblich ist regelmäßig eine 16-Monats-Frist ab dem regulären Fälligkeitstermin, während die Anrechnung bereits einbehaltener US-Quellensteuer erhalten bleibt. Bei Unsicherheit empfiehlt sich ggf. die Einreichung einer sog. Protective Return.
  • Ohne originäre Erklärungspflicht kann eine 1040-NR auch zur Rückforderung zu viel einbehaltener Quellensteuer sinnvoll sein; für einfach gelagerte Fälle stellt das IRS ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung.
  • In der Praxis empfiehlt sich, die Erklärungspflichten und die Quellensteuerdokumentation bereits vor der Investition mitzudenken. So lassen sich vermeidbare Überzahlungen und ein nachgelagerter Korrekturaufwand von vornherein reduzieren.
Nina Schmidt

Fragen zu deinen US-Erklärungspflichten? Wir unterstützen dich gerne bei der Analyse deiner Erklärungspflichten, der Vorbereitung der Formulare W-8BEN und W-8ECI, der Rückforderung zu viel einbehaltener Quellensteuer sowie der Erstellung deiner US-Steuererklärung – natürlich stets in Abstimmung mit der deutschen Veranlagung.

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Alternative Investments

Real Estate

Ypsilon ist der Berater und langfristige Begleiter bei Real Estate Investments. Wir beraten Investoren und Fonds bei der Strukturierung von Immobilien-Investments, prüfen nationale sowie internationale Strukturierungspotentiale und planen einen gelungenen Exit. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen können wir gemeinsam mit unserem Mandanten Strukturierungen umsetzen und Strukturen vom Set-Up bis zum Exit mit Rat und Tat begleiten. Sonderthemen, wie Grunderwerbsteuer, Grundsteuer oder Implikationen des deutschen Investmentsteuergesetz, gehören zu unserem Leistungsspektrum, genauso wie die Verteidigung von Strukturen im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren.

Wir verstehen uns als ‚Wächter der Immobilien-Strukturen‘ und begleiten unsere Mandanten langfristig.

An erster Stelle stehen für uns dabei immer die Ziele und Bedürfnisse des Mandanten sowie ein ganzheitlicher Fokus auf das Real Estate Investment.

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Alternative Investments

Venture Capital

Wir begleiten Venture Capital Fonds und die zugehörigen Fondsvehikel über den gesamten Lebenszyklus – von der Gründungsphase über Closings und laufende Investitionen bis hin zu Exits und der Dissolution des Fonds. Dabei stehen wir Fondsmanagern und Stakeholdern als langfristiger und zuverlässiger Partner zur Seite.

Ob Erstfonds oder etablierte Nachfolgefonds: Wir betreuen Sie mit der gleichen Expertise und Sorgfalt, etablieren effiziente Prozesse, koordinieren die Abstimmung mit Rechtsberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Beratern im In- und Ausland und übernehmen zentrale Back-Office-Funktionen – damit Sie sich vollständig auf das Fondsmanagement und Ihre Investitionsentscheidungen konzentrieren können.

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Alternative Investments

Private Equity

Ypsilon gehört zu den führenden Beratern für Beteiligungsgesellschaften und Small- / Midcap-Fonds.

Aufgrund unserer Spezialisierung sowie unserer jahrelangen Erfahrung in steuerlichen Betriebsprüfungen genießen wir bei Initiatoren, Investoren und Fondsgründern höchstes Vertrauen. Die meisten unserer Mandanten begleiten wir schon von der Gründung ihres ersten Fonds an. Die von uns betreuten Private Equity-Fonds haben inzwischen ein Eigenkapitalvolumen von 100 bis 350 Mio. EUR. Die von uns beratenen Beteiligungsgesellschaften sind entweder an einer deutschen Börse gelistet oder Teil eines großen Multi-Family-Office.

Wir übernehmen das ganze Aufgabenspektrum: Von der steuerlichen Strukturierung des Fonds, dem steueroptimierten Unternehmenskauf, der Vorbereitung des Exits einer Portfoliogesellschaft und der steuerneutralen Reorganisation der erworbenen Beteiligung bis hin zur klassischen Tax Compliance wie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der Begleitung von Betriebsprüfungen.

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Qualifikationen

  • Steuerberaterin
  • Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
  • Master of International Taxation (M.I.Tax)
  • Diplom-Finanzwirtin (FH)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Nina legt ihren Beratungsfokus auf die Bereiche Venture Capital und Private Equity. Sie unterstützt Managementgesellschaften und Fondsvehikel (darunter Feeder-, Carry- und SPV-Strukturen) bei der laufenden Compliance sowie strukturierungsnahen und organisatorischen Fragen – einschließlich Administration und Outsourcing-Lösungen. Einen besonderen Schwerpunkt legt sie auf grenzüberschreitende Mandate mit Bezügen zu Deutschland, Luxemburg und den USA.

Ausbildung & Karriere

Nina absolvierte ein duales Studium in der Finanzverwaltung NRW sowie ein Masterstudium im internationalen Steuerrecht an der Universität Hamburg. Sie ist Steuerberaterin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht. Vor ihrem Einstieg bei der Ypsilon Group arbeitete sie u.a. bei den Wirtschaftskanzleien YPOG und Flick Gocke Schaumburg.

Im Ranking 2025 wurde Nina vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers in der Kategorie „Steuerrecht“ als eine der „Ones To Watch – Anwälte der Zukunft“ gelistet.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Chinesisch

Dr. Raimund Behnes berät in‑ und ausländische Unternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen zu Steuern und steuernahen Rechtsfragen, insbesondere zu Unternehmensstruktur und Finanzierung sowie in Sondersituationen wie Umstrukturierung, Unternehmenskäufen und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Er begleitet Start‑ups in der Wachstumsphase sowie bei der Erfüllung laufender steuerlicher Pflichten, einschließlich Buchführung und steuerlicher Deklaration. Neben Unternehmen aus dem englischsprachigen Ausland betreut er insbesondere auch Unternehmen aus Frankreich.

Ausbildung & Karriere

Dr. Raimund Behnes hat zuvor bei internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie in einer internationalen Großkanzlei gearbeitet. Er ist vom Handelsblatt / Best Lawyers für Steuern empfohlen.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Kaufmann
  • CSL Diploma in Luxembourg Taxation

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für Real Estate Investments berät Ulrich Initiatoren von Immobilien-Fonds, internationale Investoren sowie Family-Offices in allen Fragen des Steuerrechts. Im Vordergrund steht dabei ein ganzheitlicher Beratungsansatz von der Investition über die laufende Verwaltung bis zur Veräußerung der Investments. Des Weiteren berät Ulrich Mandanten aus den Bereichen Vermögensverwaltung und Private Equity.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon war Ulrich als Steuerberater bei einer Big4-Gesellschaft sowie bei mittelständischen Beratungsgesellschaften stets mit dem Fokus auf internationale Investoren und Real Estate Investments tätig. Der Diplom-Kaufmann hat an der Universität Mannheit studiert und berufliche Stationen u.a. in Luxembourg absolviert.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Dipl-Ing. agr.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Johannes verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von Asset Managern, Investmentfonds, institutionellen Investoren und Family Offices im Bereich Alternativer Investments. Administration, Besteuerung, regulatorische Compliance und Outsourcingprojekte mit einem klaren Fokus auf Immobilien- und Private Equity-Fonds stehen dabei im Vordergrund.

Ausbildung & Karriere

Nach Beginn seiner Selbständigkeit 1996 war Johannes Mitgründer des Beratungsunternehmens optegra, das er im Bereich Alternative Investments als Partner und Geschäftsführer zu einem anerkannten und spezialisierten Beratungsunternehmen mit rund 150 Mitarbeitern ausbaute. Nach Fusion mit der internationalen Vistra Group im Jahre 2017 leitete er dort den deutschen Geschäftsbereich Alternative Investment Services bis Dezember 2020.

Nach einem Sabbatical begleitet er nun die Ypsilon-Gruppe als Geschäftsführer und Partner auf ihrem Wachstumskurs.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Diplom-Wirtschaftsingenieur

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreut Stephan mittelständische Unternehmer und ihre Unternehmen in anspruchsvollen Fragestellungen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. Von Abschlussprüfung über M&A-Projekte bis hin zu Nachfolgeregelungen steht Stephan als Generalist für die gesamte Bandbreite betriebswirtschaftlicher Themen, in der Regel mit internationalem Bezug.

Ausbildung & Karriere

Stephan ist seit vielen Jahren unternehmerisch als Gesellschafter und Geschäftsführer von mittelständischen, international ausgerichteten Beratungsorganisationen in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung aktiv, als Co-Founder von Ypsilon hat Stephan seine unternehmerischen Aktivitäten in 2021 auf die Ypsilon übergeleitet und verantwortet ein anspruchsvolles internationales Mandantenportfolio.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Diplom-Ökonom (M.B.A.)
  • Bankkaufmann

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Wirtschaftsprüfer berät und prüft Peter Banken, Investmentvermögen, Leasinggesellschaften sowie Dienstleistungsunternehmen in handelsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen. Daneben ist er u.a. für Personal in der Ypsilon zuständig.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Peter die Millennium Partners WPG mit Schwerpunkt internationale Strukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Wirtschaftsprüfer für EY und KPMG im Financial Service sowie für die mittelgroße, international geprägte Kanzlei Vistra (ehemals optegra) als Partner und Geschäftsführer.

Publikationen

Investmentgesetze (Baur/Tappen/Mehrkhah)

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Aufgrund juristischer Ausbildung und langjähriger Big-4 „International Corporate Tax“ Erfahrung ist Martin ein Beratungs-Allrounder im Steuerrecht, der auch in anderen Rechtsgebieten und im Transfer Pricing tätig ist.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Martin zusammen mit Georg Keller und Stephan Lindermann die Düsseldorfer FIDARIS, um darin die ca. 15-jährige Mittelstandserfahrung als Frankus-Partner (Tax & Legal) erfolgreich fortzuführen. FIDARIS wurde im Januar 2024 Teil der Ypsilon-Gruppe. Durch die international geprägte Klientel erwarb Martin auch vertiefte Theorie- und Praxis-Kenntnisse im Transfer Pricing. Im Anschluss an seine beiden juristischen Staatsexamen und seine Promotion war Martin rund 8 Jahre bei KPMG in Düsseldorf im Bereich „International Corporate Tax“ tätig, nach seinem Steuerberaterexamen als Prokurist.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Betriebswirt B.Sc.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Allrounder für Audit und Consulting prüft Mirko sowohl deutsche Einheiten internationaler Konzerne als auch den deutschen Mittelstand. Daneben ist er Experte für die Themen Prozesse und Informationstechnologie, insbesondere für die Kunden aus der Finanzindustrie.

Ausbildung & Karriere

Im Jahr 2020 machte er sich als Gründungsgesellschafter auf den Ypsilon-Weg. Nach der akademischen Ausbildung lernte er das Handwerk des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, zunächst in der mittelständisch geprägten Kanzlei optegra. Mit dem Anschluss der optegra an die Vistra, entwickelte sich diese zu einer international geprägten Kanzlei.

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bei Ypsilon konzentrieren sich Maximilian und sein Team vorwiegend auf die Bereiche Private Equity und Corporate. Daneben berät er insbesondere Fonds in den Bereichen der Auslagerung und Administration.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Maximilian die MILLENNIUM PARTNERS mit dem Schwerpunkt auf geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Rechtsanwalt für mittelgroße, teils international geprägte Kanzleien wie Vistra.

Qualifikationen

  • Steuerberater

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Björn Fondsmanager und Initiatoren von Private-Equity-Fonds in allen Bereichen des Handels- und Steuerrechts. Björn begleitet unsere Kunden darüber hinaus bei der Auslagerung von Back- und Middle-Office sowie Meldewesen.

Ausbildung & Karriere

Björn ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich der geschlossenen Fondsstrukturen unterwegs und hat in dieser Zeit neben Private-Equity auch andere Assetklassen, z.B. Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur kennengelernt. Als Gründungspartner ist Björn seit Januar 2021 Teil der Ypsilon-Gruppe. Zuvor arbeitete er als Steuerberater und Director in einer mittelgroßen, international geprägten Kanzlei in Köln.

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Betriebswirt (FH)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Tobias Initiatoren von Private-Equity- und Immobilien-Fonds in allen Fragen des Steuerrechts.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Tobias die Millennium Partners mit Schwerpunkt geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Steuerberater für mehrere mittelgroße, international geprägte Kanzleien wie optegra, Vistra sowie Acconsis als Director und Geschäftsführer.

Alternative Investments

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen.
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
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Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Lohnsteuer­beratung

Die Bedeutung der Lohnsteuer für Unternehmen ergibt sich unter anderem daraus, dass sich der Fiskus bei der Erhebung der Lohnsteuer als einer der wichtigsten Steuerquellen überhaupt (jährlich mehr als 200 Mrd. Euro) der Unternehmen als Erfüllungsgehilfe bedient. Dabei erscheint die Lohnsteuer zwar vordergründig vielfach als reine Steuer des Arbeitnehmers, die das Unternehmen „nur“ einbehält und ans Finanzamt abführt. Das trifft aber bei genauerer Sicht nicht zu, denn ein nicht geringer Teil bleibt beim Unternehmen „hängen“. Die Unternehmen müssen nämlich nicht nur bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer einen immensen – noch dazu kostenlosen – unternehmensfremden Verwaltungsaufwand betreiben, sondern sie haften auch noch, wenn ihnen Fehler passieren. All dies führt im Ergebnis dazu, dass die Lohnsteuer zunehmend zu einer Art Unternehmenssteuer wird. Gezielte strategische und operative Lohnsteuerberatung hilft Unternehmen, Steuer- und Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Auch stellt sich die Lohnsteuer immer wieder als streitanfällig heraus, was jedoch bei näherer Betrachtung nicht verwundert. Denn Steuernachforderungen belasten Unternehmen oft erheblich, kommen stets zur Unzeit und sind deshalb nur schwer kalkulierbar. Da bleibt vielen Unternehmen nichts anderes übrig, als sich mit der Finanzverwaltung oder vor Gericht um ihr gutes Recht zu streiten. Hinzu kommt, dass Finanzbehörden immer häufiger auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe erheben und streitige Auseinandersetzungen damit unvermeidbar machen.

  • Mit verfahrensrechtlichen Know-how werden
  • Verhandlungen für Unternehmen mit Finanzbehörden geführt
  • Anrufungsauskünfte beantragt
  • Einspruchsverfahren geführt
  • Klageverfahren vor Finanzgericht betrieben
  • Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof vertreten
Im Tagesgeschäft steht Lohnsteuerberatung telefonisch und per E-Mail-Service zur Verfügung. Durch kurze Kommunikationswege erhalten Unternehmen schnelle und aktuelle Antworten auf operative Lohnsteuerfragen und konkrete Handlungsvorschläge sowie kurze Feedbacks zu eigenen Arbeitsergebnissen.
Strategische lohnsteuerliche Themen werden fundiert schriftlich ausgearbeitet und im persönlichen Gespräch intensiv beraten. Praxisorientierte Beurteilungen vielschichtiger Einzelthemen stehen dabei im Vordergrund und finden in gutachterlichen Stellungnahmen ihren Niederschlag.
Mit der strategischen und operativen Lohnsteuerberatung wird Mehrwert für Unternehmen geschaffen durch
  • Unterstützung von Fachteilungen bei strategischen Lohnsteuerthemen und Fragen aus dem Tagesgeschäft
  • Hilfe beim Einschätzen steuerlicher Risiken
  • Reduzierung von Verwaltungsaufwand
  • Sparring beim Check von Arbeitsergebnissen
  • Hilfe für schnelle Reaktionen auf Rechtsänderungen
  • Vermeidung steuerlicher Risiken (Compliance) und hoher Nachforderungen bei Lohnsteuerprüfungen
  • Verbesserung der Organisations- und Prozessstruktur
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Alternative Investments

Wirtschafs­prüfung

Smart Audit – unsere Lösungen für Ihren Erfolg
  • Jahresabschlussprüfungen (HGB)
  • Konzernabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • BaFin Abschlussprüfungen (KAGB, KWG, WpIG, ZAG, VermAnlG)
  • Prüfungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Finanzanlagenvermittlungs­verordnung (FinVermV) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Jahresabschlussprüfung von Investmentvermögen (AIF/OGAW)
  • Prüfung interner Kontrollsysteme gemäß IDW PS 951, ISAE 3402 sowie SSAE 16
  • Bewertungsgutachten / Reviews / Plausibilitätsgutachten für Investments nach IPEV, IDW-S1
  • Due Diligence
  • Prüfung von Asset Backed Securities Transaktionen
  • Prüfung von KIDs sowie Prospekten gemäß IDW S4
  • Prüfung von Verkaufsunterlagen auf Konformität mit § 63 Abs. 6 WpHG
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Alternative Investments

Administration & Auslagerung

Effektive Schnittstellen schaffen Mehrwert
  • Anlegerverwaltung / Investorenbetreuung
  • Erstellung / Versand steuerlicher Ergebnismitteilungen
  • Kapitalabrufe und Kapitalausschüttungen
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie z. B. Meldungen nach dem Bundesbankengesetz oder Erfüllung von ESMA-Meldepflichten
  • Unterstützung beim Zeichnungsprozess (KYC / AML)
  • Stellung eines Geldwäschebeauftragter – von der Einrichtung bis zum Jahresbericht
  • Stellung eines Compliance-Beauftragten – von der Risiko- / Bedarfsanalyse bis zum Jahresbericht
  • FATCA- / CRS-Klassifizierung und Registrierung von Rechtsträgern
  • Treuhandtätigkeit
  • Zahlungsabwicklung
  • Erstellung von Organisationshandbüchern / Policies / Richtlinien
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Alternative Investments

Rechnungs­legung

Der Maschinenraum für jedes Investment
  • Laufende Finanzbuchhaltung nach HGB mit bis zu 3 Buchungskreisen (HGB / KARBV / Steuerrecht)
  • Anfertigung der Umsatzsteuer­vor­anmeldungen
  • Zulieferung von Quartals-Reportings (Bilanzen, GuV, Kapitalkonten sowie Kapitalflussrechnung) für die Berichterstattung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB, und KAGB / KARBV und Anhängen
  • Aufbereitung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden sowie Durchführung der gesetzlich geforderten jährlichen Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Kommunikation mit externen Wirtschaftsprüfern sowie Koordination des Prüfungsprozesses
  • Monitoring von Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften
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Alternative Investments

Steuern

Risikominimierung durch Steuer-Compliance
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Anfertigung von steuerlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) inkl. Überleitungsrechnung Handelsbilanz / EÜR bei vermögensverwaltenden Fonds
  • Verteilung der steuerlichen Ergebnisse auf die Beteiligten sowie Führung der Kapitalkonten
  • Erstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen inkl. Ergänzungs- und Sonderergebnisrechnung
  • Betreuung im Rahmen von steuerlichen Außen- / Betriebsprüfungen
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und in
  • Finanzgerichts- und Revisionsverfahren
  • Laufende steuerliche Beratung sowie Ausarbeitung schriftlicher Gutachten
  • Steuer Due Diligence
  • Erstattung / Reduzierung von Quellensteuer
  • FATCA- / CRS-Meldungen
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Alternative Investments

Konzeption & Transaktionen

Integraler Bestandteil jeder Investment-Strategie
  • Steuerliche Strukturierung
  • Second Opinion
  • Gesellschaftsgründungen
  • Vorbereitende Beratung für Erlaubnisanträge bei der BaFin
  • Steuerliche Transaktionsberatung
  • Vorbereitung Exit bei Portfoliounternehmen
  • Übernahme von Management-Funktionen
  • Domizilierung und Treuhandverhältnisse
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Financial Services

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen.
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
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Financial Services

Administration & Auslagerung

Wir übernehmen die Funktionen als Compliance-Beauftragter gemäß Artikel 22 MiFID II-DVO/MaRisk/KAMaRisk für regulierte Unternehmen und geben Ihnen hinsichtlich der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben die erforderliche Sicherheit.
  • Übernahme und Erfüllung der laufenden Compliance-Funktion, insbesondere Stellung eines fachlich geeigneten Compliance-Beauftragten und/oder Stellvertreters
  • Auslagerung von Meldewesen, interner Revision, Geldwäsche-Funktion und Datenschutz
  • Soll-Ist-Analyse von internen Richtlinien, Dokumentationen und den vom Unternehmen einzuhaltenden Gesetzen, sowie ggf. bereits implementierter Compliance Management Prozesse. Zusammenfassung dieser Analyseergebnisse in einem Bericht an die Geschäftsleitung
  • Überwachung der Einhaltung der relevanten Gesetze (Vorgaben des Legal Inventory des Unternehmens)
  • Entwicklung und Implementierung eines wirksamen Compliance Management Systems (CMS)
  • Erarbeitung eines Schulungskonzepts und / oder Durchführung von Schulungen der unter compliance- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten verantwortlichen Personen
  • Beratung und regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung
  • Kommunikation mit Mitarbeiter*inen und Aufsichtsbehörden
  • Risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Prozesse in angemessenen Zeitabständen auf ihre Compliance-Konformität
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Financial Services

Regulierung

  • Regulierungsberatung zu KWG/WpHG/KAGB/ZAG-Compliance
  • Gestaltung / Umsetzung aufsichtsrechtlicher, organisatorischer Vorgaben sowie Prozessgestaltung und -optimierung
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 32 KWG, § 16 WPIG, § 10 ZAG und § 20 KAGB
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Financial Services

Wirtschafts­prüfung

  • Prüfungen nach KWG
  • Prüfungen WpHG
  • Prüfungen nach KAGB
  • Prüfungen nach ZAG
  • Prüfungen von Instituten nach KWG, WpHG, KAGB, ZAG
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Corporate & Private Wealth

International Expansion

Inbound
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die nach Deutschland expandieren, leiten wir in allen Expansionsphasen durch die administrativen und gesetzlichen Anforderungen. Angefangen von der Beschäftigung nur eines Arbeitnehmers, über die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft bis hin zur Verschmelzung, dem Verkauf oder der Liquidation stehen wir mit Rat und Tat in allen Phasen zur Seite.
  • Steuerliche Registrierung der Gesellschaft
  • Anfertigung von Finanz- und Lohnbuchführung
  • Erstellung der laufenden Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse nach deutschen und / oder internationalen Rechnungslegungs­grund­sätzen
  • Bereitstellung eines Reporting an die Muttergesellschaft
  • Laufende steuerliche Betreuung
  • Gestaltung und Dokumentation der steuerlichen Verrechnungspreise
  • Steuerliche Optimierung der ausländischen Muttergesellschaft
  • Anträge zur Freistellung vom Quellensteuerabzug
Outbound

Wir begleiten Unternehmen über Grenzen hinweg und fungieren als Schnittstelle mit ausländischen Beratern, Servicepartnern oder sonstigen Ansprechpartnern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, wissen wir, dass „einfache“ Dinge über Grenzen hinweg kompliziert werden. Diese Erfahrung bringen wir ein, wenn wir inländische Unternehmen bei ihrer Expansion über deutsche Grenzen hinweg unterstützen.

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Corporate & Private Wealth

Unter­neh­mens­beratung

Wir bieten Lösungen rund um die Themen Restrukturierung, Digitalisierung, Führungskräfte- und Teamcoaching und weiteren Transformationsprojekten. Durch unsere Zusammenarbeit können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet ist. 

Dabei gilt für uns, dass das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich mehr ist als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die ESG-Kriterien sind gute Grundprinzipien für eine verantwortungsvolle, kluge und zukunftsorientierte Unternehmensführung und die Sicherstellung für ein gesundes und nachhaltiges Leben. Die Kunst dabei ist, diese Prinzipien sinnvoll, vernünftig und zielorientiert einzubinden. 

Dabei liegt die Herausforderung der Transformation in der Schaffung von Akzeptanz und Engagement bei allen Beteiligten und der Vereinbarung von ökonomischen und nachhaltigen Zielen der Gesellschaft.  

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Corporate & Private Wealth

Rechts­beratung

Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite. Unser Schwerpunkt liegt allerdings auf den unternehmensnahen Rechtsbereichen, insbesondere dem Wirtschaftsrecht. Selbstverständlich werden stets auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung, der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Gestaltung bzw. Anpassung der Gesellschaftsverträge, dem Entwurf von Arbeitsverträgen bis hin zur Konzeption und rechtlichen Umsetzung von Umstrukturierungen.

In speziellen Bereichen wie Patentrecht, gewerblichem Rechtsschutz, Kartellrecht etc. arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern im In- und Ausland zusammen.

Die privatrechtliche Mediation kann bei langwierigen und kostspieligen Konflikten Abhilfe schaffen. Als erfahrene Begleiter unterstützen wie die Parteien mit zielführender Kommunikation und strukturiertem Verfahren auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung unter Einhaltung fachlich-methodischer Standards. Insbesondere bei Familienangelegenheiten wie Erbstreitigkeiten oder Ehetrennungen können so sehr oft individuelle Lösungen gefunden werden, die alle Beteiligten akzeptieren.

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Corporate & Private Wealth

Lohn- und Gehalt

  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • Führung der monatlichen Lohnbuchhaltung
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise
  • Aufstellung einer monatlichen Lohn-Zahlungsliste
  • An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei Sozialversicherungsträgern
  • Ausstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Berufsgenossen­schafts­nachweise
  • Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Entgeltfortzahlung und bei Krankheit
  • Einkommensteuererklärung für Expats
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Corporate & Private Wealth

Wirtschafts­prüfung

Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen mehr als die reine Prüfung Ihres Rechnungswesens. Umfassende, hochwertige und zukunftsgerichtete Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung müssen sich immer auch dem Anspruch eines Mehrwerts für den Mandanten stellen. Vom Brainstorming in schwierigen Entscheidungssituationen über Investitionsrechnungen bis hin zu Prüfungsleistungen zur Absicherung bei freiwilligen oder gesetzlichen Jahresabschlüssen.

Nutzen Sie unsere Vielfalt und unser unabhängiges Feedback, um größtmögliche Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu erreichen.
  • Prüfung von Konzern- und Einzelabschlüssen 
  • Financial & Tax Due Diligence
  • Erstellung von anlassbezogenen Unternehmensbewertungen nach anerkannten Standards
  • Anfertigung von Unternehmensbewertung gemäß IDW-Standard
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Corporate & Private Wealth

Rechnungs­legung

Das Rechnungswesen stellt das zahlenmäßige Rückgrat eines Unternehmens dar. Hier werden die für die Steuerung des Unternehmens erforderlichen Informationen gewonnen und auf Basis dieser Informationen und Daten die handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse erstellt.

  • Einrichtung und Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (DATEV)
  • Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Planungsrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Controlling-Analysen
  • Anfertigung von Monats- oder Quartalsabschlüssen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder Zwischenabschlüssen

Als Auslagerungspartner übernehmen wir Teilbereiche oder das komplette Rechnungswesen, inklusive Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Management-Reports für unsere Kunden. Dabei fügen wir uns bestmöglich in die Abläufe Ihres Unternehmens ein bis hin zur Integration in Ihre Rechnungswesen-Systeme wie z. B. SAP, Navision, EXACT Online, SAGE, Addison, etc.

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Corporate & Private Wealth

Steuern

Unsere Erfahrung und Spezialisierungen ermöglichen eine maßgeschneiderte Steuerberatung. Unter fortlaufender Abstimmung bezüglich Risikobeurteilung, Pflichten- und Fristenüberwachung erfolgt die Beratung und Steuerdeklaration.

Zu unseren Aufgaben gehören natürlich auch die Begleitung von Betriebsprüfungen, die Steuerrechtsdurchsetzung sowie die Koordination ausländischer Steuerberater und die Einhaltung notwendiger FATCA/CRS-Compliance. Komplexe Fragestellungen zu Erbschaften oder Testamenten, Nachfolgeregelungen und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.

Das Zusammenspiel von deutschen mit ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen, dabei unterstützen Sie unsere Steuerberater bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.

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