Was sind Verrechnungspreise?
Verrechnungspreise, auch als Transfer Pricing bekannt, beziehen sich auf die Preise, die für Lieferungen und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Unternehmensteilen oder innerhalb eines Unternehmensverbunds erhoben werden. Diese Preise sind ein zentraler Bestandteil der internationalen Steuerplanung, da sie die Grundlage für die steuerliche Belastung multinationaler Unternehmen darstellen.
Neue Vorlage- und Dokumentationspflichten ab 2025
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre Dokumentationen unaufgefordert innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung vorlegen. Bislang galt eine Frist von 60 Tagen, die erst nach Aufforderung durch die Finanzbehörde begann. Diese neue Regelung stellt eine erhebliche Belastung dar, da Unternehmen nun stets aktuelle Dokumentationen bereithalten müssen.
Zusätzlich kann die Finanzbehörde ab 2025 auch außerhalb von Betriebsprüfungen jederzeit die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation verlangen. Diese verschärften Anforderungen gelten auch für vergangene Geschäftsjahre, wenn die Prüfungsanordnung nach dem 31. Dezember 2024 bekanntgegeben wird.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die neuen Fristen nicht einhalten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Dazu gehören Verspätungszuschläge, Hinzuschätzungen sowie Strafzuschläge. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die internen Prozesse entsprechend anzupassen.
Besondere Anforderungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
Für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, wie beispielsweise Vermögensübertragungen im Zuge von Umstrukturierungen oder die Übertragung wesentlicher Unternehmensfunktionen ins Ausland, sind zeitnahe Aufzeichnungen unerlässlich. Diese müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres vorliegen. Die Dokumentation solcher Vorfälle ist besonders wichtig, da sie oft eine erhebliche Auswirkung auf die Höhe der Einkünfte haben.
Strukturen der Verrechnungspreisdokumentation
Die Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland folgt einem dreigliedrigen Aufbau, bestehend aus Master File, Local File und Country-by-Country Reporting (CbCR). Die Erstellung dieser Dokumente ist an bestimmte Umsatzschwellen gebunden, die sicherstellen sollen, dass nur relevante Geschäftsvorfälle erfasst werden.
- Master File: Erforderlich ab einem Umsatz von 100 Millionen Euro im Vorjahr.
- Local File: Pflicht bei Warenlieferungen mit verbundenen Unternehmen von mindestens 6 Millionen Euro oder sonstigen Leistungen von mindestens 600.000 Euro im Vorjahr.
- CbCR: Notwendig für Unternehmen mit einem konsolidierten Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.
Besonderheiten bei Betriebsstätten im Ausland
In den letzten Jahren hat sich der Begriff der Betriebsstätte, insbesondere durch EU-Regelungen und Gerichtsentscheidungen, erheblich erweitert. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten von Arbeitnehmern im Home-Office im Ausland sowie Dienstleistungen, die über einen längeren Zeitraum im Ausland erbracht werden. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob in solchen Fällen eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt und wie dies steuerlich zu behandeln ist.
Unterstützung bei der Umsetzung
Angesichts der verschärften Anforderungen und der zunehmenden Komplexität des internationalen Steuerrechts ist davon auszugehen, dass das Thema Verrechnungspreise in zukünftigen Betriebsprüfungen eine noch größere Rolle spielen wird. Unser Verrechnungspreis-Team steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Dokumentationspflichten ordnungsgemäß erfüllen und gegenüber der Finanzverwaltung gut aufgestellt sind.
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung können Sie sich jederzeit an unser Team wenden. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen den Herausforderungen im Bereich der Verrechnungspreise gewachsen ist.