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Investieren mit Weitblick: Verkauf von Mehrfamilienhäusern in Privatbesitz

Viele private Mehrfamilienhausbesitzer trennen sich von ihren Beständen. Die Objekte sind attraktiv für Asset- und Fondsmanager. Was die Ankäufer selten wissen: Die Investments sind oft mit hohem Aufwand und Überraschungen verbunden. Worauf sie achten sollten und warum steuerliche Beratung wichtig ist.

Derzeit trennen sich viele Privateigentümer von ihrem Immobilienvermögen. Insbesondere ältere Eigentümer, die nicht die Energie, Expertise und Liquidität haben, sich um anstehende Sanierungsmaßnahmen und energetische Ertüchtigungen, wie sie das Heizungsgesetz vorsieht, kümmern wollen, veräußern ihren Mietwohnungsbestand. Sie treffen auf viele interessierte Marktteilnehmer. Das gilt vor allem, wenn sich ihre Objekte in attraktiven Lagen befinden, wie in Großstädten und deren Umland, in Universitäts- oder Schwarmstädten.

Dabei richten zunehmend Asset- und Fondsmanager ihr Augenmerk auf solche Value-Add-Objekte: Liegen diese in nachgefragten Quartieren mit hohen Durchschnittsmieten und Haushaltseinkommen, lassen sich die Mieten nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen unter Umständen merklich erhöhen. Außerdem sind die Ankaufspreise für Bestandsobjekte mit Potenzialen in den zurückliegenden drei Jahren gesunken. Die Preise können häufiger verhandelt werden als bei Core- und Core-Plus-Objekten.

Haben die Mehrfamilienhäuser mehr als 20 Einheiten, sind sie unter Umständen auch für internationale Investoren interessant, die in Deutschland verstärkt nach Wohnimmobilien suchen und nicht mehr ausschließlich ihren Fokus auf gewerbliche Objekte legen. Weit oben auf ihrer Einkaufsliste stehen Investments in deutschen Großstädten wie München oder Hamburg. Bei kleineren Wohnobjekten konzentriert sich die Käuferklientel eher auf deutsche Investoren. Das Angebot an Value-Add-Objekten ist groß: Engel & Völkers kam in einer Analyse des deutschen Investmentmarkts zu dem Ergebnis, dass 2024 insgesamt 45 Prozent der inserierten Wohn- und Geschäftshäuser eine Energieeffizienzklasse von F oder schlechter hatten.

 

Wann es sinnvoll ist, externe Beratung bei der Transaktion hinzuziehen

Der Ankauf aus Privatbeständen hat allerdings häufig Schattenseiten: Käufer müssen sich auf fehlende Objektunterlagen einstellen. Die sind wiederum für professionelle Vermögensverwalter essenziell, nicht zuletzt für ihre Finanzierungsgespräche. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorbereitung der Deals mit Privatverkäufern oftmals mehr Zeit benötigt als die anschließende Transaktion.

Investoren sollten daher bei Privatankäufen frühzeitig Berater hinzuziehen. Diese unterstützen sie im Umgang mit eventuell fehlenden Unterlagen sowie bei der Gestaltung eines steuerlich optimierten Ankaufs. Vorteilhaft kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft sein. Die Immobilien können auch in einem Unternehmen gebündelt werden, von dem der Käufer lediglich Anteile erwirbt. Bei diesen Share Deals fällt zumeist keine Grunderwerbsteuer an. Wird ein Experte erst nach dem Notartermin hinzugezogen, ist es für Steueroptimierungen zu spät. Vermögensverwalter sollten außerdem frühzeitig wissen, wie sie ihr Investment künftig nutzen möchten. Sie können etwa nach der Sanierung einen Wiederverkauf anstreben („Fix and flip“) oder das Objekt langfristig in den Eigenbestand aufnehmen und über die Mieteinnahmen eine langfristige Rendite erzielen („Buy and hold“). Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass Sanierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb nicht steuerlich geltend gemacht werden dürfen, sofern die Sanierungskosten 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. In diesem Fall sollte der Käufer darauf achten, umfangreichere Sanierungsarbeiten, die diese Grenze überschreiten, erst nach Ablauf der ersten drei Jahre durchzuführen.

Insbesondere internationale Investoren, die in Deutschland Mietwohnungen erwerben, kennen sich oft nicht aus mit der deutschen Regulatorik bei anstehenden Sanierungen, wie beispielsweise Milieuschutzsatzungen, Kappungsgrenzen, Mietspiegel und Mietpreisbremsen. Daher sollten auch sie beim Ankaufsprozess auf professionelle Beratung vertrauen, nicht zuletzt deshalb, weil je nach Stadt unterschiedliche Vorgaben gelten können.

Was tun bei fehlenden, veralteten oder mangelhaften Unterlagen?

Gerade bei älteren Objekten mit Sanierungsstau fehlt es oft an Unterlagen. Das können sogar essenzielle Schriftstücke für den Ankäufer wie Mietverträge sein. Ist dies der Fall, kann auf Basis der regelmäßigen Mietüberweisungen die Höhe der Mieten verifiziert werden. Ein weiteres Problem, das sich dabei ergibt, ist die fehlende Betriebskostenvereinbarung. So ist unklar, welche Kosten aktuell auf die Mieter umgelegt werden. Der Noch-Eigentümer sollte sich in diesem Fall bemühen, vor dem Verkauf mit seinen Mietern Ersatzmietverträge abzuschließen. Oft werden auch Garagen und Stellplätze separat und nicht als Teil eines Wohnraummietvertrages vermietet. Kauft ein Investor mit der Immobilie auch diese Stellplätze, ist zu beachten, dass die Vermietung grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Was für den Alt-Eigentümer auf Grund einer Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer ggf. kein Problem darstellte, kann für Investoren mit großem Bestand zu einem Problem werden, da die Vermietung plötzlich umsatzsteuerpflichtig werden kann. Kann die Erhöhung der Miete um 19 Prozent nicht auf die Mieter abgewälzt werden, schmälert sich die Mietrendite entsprechend.

Neben dem Ankäufer sollte auch der Privatverkäufer steuerliche Expertise in Anspruch nehmen. Hält er die Zehn-Jahres-Grenze für eine steuerfreie Veräußerung ein, hat aber z.B. im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses ein Gewerbe betrieben, dann ist dieser Teil des Gebäudes bei der Veräußerung steuerpflichtig.

An- und Ausbauten ohne Baugenehmigung

Kompliziert können zurückliegende Dachgeschoss-Ausbauten werden, die ohne Genehmigung als Wohnraum genutzt werden. Dann ist zu prüfen, ob diese Schwarzbauten nachträglich bewilligt werden können oder ob schlimmstenfalls eine wohnungswirtschaftliche Nutzung entfällt. Vergleichsweise einfach ist es, bei fehlenden Objektplänen und Grundrissen eine Expertin oder einen Experten mit dem Neuvermessen zu beauftragen.

Während der Ankaufsphase sollten Asset- und Fondsmanager zudem die Grundsteuer beachten. Obwohl die Politik anfangs versprochen hatte, dass es nicht zu Steuererhöhungen kommt, ist in vielen Kommunen das Gegenteil zu beobachten. Viele Eigentümer müssen gemäß ihrer neuen Bescheide seit Jahresanfang mehr Steuern entrichten als früher. Zwischenzeitlich haben über 6,16 Millionen Steuerzahler gegen ihre Grundsteuerwert- und messbescheide Einspruch erhoben. Der neue Eigentümer kann bei starken Erhöhungen überlegen, den gleichen Weg zu gehen.

Der Ankäufer sollte bereits beim Ankaufprozess anstehende Sanierungen einplanen. Unter Umständen verlangt auch das Finanzierungsinstitut einen so genannten „Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)“. Auch hierbei sind neben möglichen staatlichen Fördermitteln steuerliche Aspekte einzubeziehen. So dürfen beispielsweise seit Anfang 2023 private Investoren fünf Prozent Zusatzabschreibung auf Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der Steuer geltend machen, sofern sie eine Mietwohnung neu bauen, deren Herstellungskosten pro Quadratmeter nicht mehr als 4.800 Euro beträgt. Das betrifft den Kauf einer Bestandsimmobilie in dem Fall, als dass der Investor durch An- oder Ausbauten zusätzlichen Wohnraum schafft. Die Steuerbegünstigung gilt im Jahr des Kaufs sowie in den drei Folgejahren.

 

Erstveröffentlichung: The Property Post, April 2025

 
Ulrich Creydt
Ulrich Creydt

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Dr. Martin Poggemann

Dr. Martin Poggemann
Rechtsanwalt

Marcel Pfeifer

Marcel Pfeifer
Steuerberater

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Finanzwirt (FH)
  • Bankkaufmann

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Michael verantwortet als Steuerberater bei Ypsilon den Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung, beinhaltend Beratung hinsichtlich Lohnsteuer- und Sozialversicherung sowie Gehaltsabrechnung für nationale und internationale Mandanten verschiedenster Branchen und Größen. In der Beratung liegt sein Fokus auf geldwerten Vorteilen und der Besteuerung von beteiligungsbasierter Vergütung.

Ausbildung & Karriere

Seine Laufbahn begann Michael bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, entschied sich jedoch rasch zum Wechsel zu einer Big 4 und befasste sich dort bereits mit internationalen Expatriates und allen Themen rund um Lohnsteuer und Doppelbesteuerungsabkommen. Nach Ablegung des Steuerberaterexamens wechselte Michael in die Industrie und leitete bei Ford Deutschland den Lohnsteuer-Bereich. Vor seinem Wechsel zu Ypsilon war Michael in verantwortlichen Positionen beim international Finanzdienstleistungskonzern Vistra, zuerst als Direktor im Aufbau des Payroll-Geschäfts und zuletzt als Geschäftsführer der deutschen Einheit.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Kaufmann
  • CSL Diploma in Luxembourg Taxation

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für Real Estate Investments berät Ulrich Initiatoren von Immobilien-Fonds, internationale Investoren sowie Family-Offices in allen Fragen des Steuerrechts. Im Vordergrund steht dabei ein ganzheitlicher Beratungsansatz von der Investition über die laufende Verwaltung bis zur Veräußerung der Investments. Des Weiteren berät Ulrich Mandanten aus den Bereichen Vermögensverwaltung und Private Equity.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon war Ulrich als Steuerberater bei einer Big4-Gesellschaft sowie bei mittelständischen Beratungsgesellschaften stets mit dem Fokus auf internationale Investoren und Real Estate Investments tätig. Der Diplom-Kaufmann hat an der Universität Mannheit studiert und berufliche Stationen u.a. in Luxembourg absolviert.

Publikationen

Keine

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Dipl-Ing. agr.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Johannes verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung von Asset Managern, Investmentfonds, institutionellen Investoren und Family Offices im Bereich Alternativer Investments. Administration, Besteuerung, regulatorische Compliance und Outsourcingprojekte mit einem klaren Fokus auf Immobilien- und Private Equity-Fonds stehen dabei im Vordergrund.

Ausbildung & Karriere

Nach Beginn seiner Selbständigkeit 1996 war Johannes Mitgründer des Beratungsunternehmens optegra, das er im Bereich Alternative Investments als Partner und Geschäftsführer zu einem anerkannten und spezialisierten Beratungsunternehmen mit rund 150 Mitarbeitern ausbaute. Nach Fusion mit der internationalen Vistra Group im Jahre 2017 leitete er dort den deutschen Geschäftsbereich Alternative Investment Services bis Dezember 2020.

Nach einem Sabbatical begleitet er nun die Ypsilon-Gruppe als Geschäftsführer und Partner auf ihrem Wachstumskurs.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Diplom-Wirtschaftsingenieur

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater betreut Stephan mittelständische Unternehmer und ihre Unternehmen in anspruchsvollen Fragestellungen unter betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten. Von Abschlussprüfung über M&A-Projekte bis hin zu Nachfolgeregelungen steht Stephan als Generalist für die gesamte Bandbreite betriebswirtschaftlicher Themen, in der Regel mit internationalem Bezug.

Ausbildung & Karriere

Stephan ist seit vielen Jahren unternehmerisch als Gesellschafter und Geschäftsführer von mittelständischen, international ausgerichteten Beratungsorganisationen in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung aktiv, als Co-Founder von Ypsilon hat Stephan seine unternehmerischen Aktivitäten in 2021 auf die Ypsilon übergeleitet und verantwortet ein anspruchsvolles internationales Mandantenportfolio.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Diplom-Ökonom (M.B.A.)
  • Bankkaufmann

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Wirtschaftsprüfer berät und prüft Peter Banken, Investmentvermögen, Leasinggesellschaften sowie Dienstleistungsunternehmen in handelsrechtlichen und regulatorischen Fragestellungen. Daneben ist er u.a. für Personal in der Ypsilon zuständig.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Peter die Millennium Partners WPG mit Schwerpunkt internationale Strukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Wirtschaftsprüfer für EY und KPMG im Financial Service sowie für die mittelgroße, international geprägte Kanzlei Vistra (ehemals optegra) als Partner und Geschäftsführer.

Publikationen

Investmentgesetze (Baur/Tappen/Mehrkhah)

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Aufgrund juristischer Ausbildung und langjähriger Big-4 „International Corporate Tax“ Erfahrung ist Martin ein Beratungs-Allrounder im Steuerrecht, der auch in anderen Rechtsgebieten und im Transfer Pricing tätig ist.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Martin zusammen mit Georg Keller und Stephan Lindermann die Düsseldorfer FIDARIS, um darin die ca. 15-jährige Mittelstandserfahrung als Frankus-Partner (Tax & Legal) erfolgreich fortzuführen. FIDARIS wurde im Januar 2024 Teil der Ypsilon-Gruppe. Durch die international geprägte Klientel erwarb Martin auch vertiefte Theorie- und Praxis-Kenntnisse im Transfer Pricing. Im Anschluss an seine beiden juristischen Staatsexamen und seine Promotion war Martin rund 8 Jahre bei KPMG in Düsseldorf im Bereich „International Corporate Tax“ tätig, nach seinem Steuerberaterexamen als Prokurist.

Qualifikationen

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Betriebswirt B.Sc.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Allrounder für Audit und Consulting prüft Mirko sowohl deutsche Einheiten internationaler Konzerne als auch den deutschen Mittelstand. Daneben ist er Experte für die Themen Prozesse und Informationstechnologie, insbesondere für die Kunden aus der Finanzindustrie.

Ausbildung & Karriere

Im Jahr 2020 machte er sich als Gründungsgesellschafter auf den Ypsilon-Weg. Nach der akademischen Ausbildung lernte er das Handwerk des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, zunächst in der mittelständisch geprägten Kanzlei optegra. Mit dem Anschluss der optegra an die Vistra, entwickelte sich diese zu einer international geprägten Kanzlei.

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bei Ypsilon konzentrieren sich Maximilian und sein Team vorwiegend auf die Bereiche Private Equity und Corporate. Daneben berät er insbesondere Fonds in den Bereichen der Auslagerung und Administration.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Maximilian die MILLENNIUM PARTNERS mit dem Schwerpunkt auf geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Rechtsanwalt für mittelgroße, teils international geprägte Kanzleien wie Vistra. 

Qualifikationen

  • Steuerberater

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Björn Fondsmanager und Initiatoren von Private-Equity-Fonds in allen Bereichen des Handels- und Steuerrechts. Björn begleitet unsere Kunden darüber hinaus bei der Auslagerung von Back- und Middle-Office sowie Meldewesen.

Ausbildung & Karriere

Björn ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich der geschlossenen Fondsstrukturen unterwegs und hat in dieser Zeit neben Private-Equity auch andere Assetklassen, z.B. Immobilien, Flugzeuge und Infrastruktur kennengelernt. Als Gründungspartner ist Björn seit Januar 2021 Teil der Ypsilon-Gruppe. Zuvor arbeitete er als Steuerberater und Director in einer mittelgroßen, international geprägten Kanzlei in Köln.

Qualifikationen

  • Steuerberater
  • Diplom-Betriebswirt (FH)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Als Spezialist für geschlossene Fondsstrukturen berät Tobias Initiatoren von Private-Equity- und Immobilien-Fonds in allen Fragen des Steuerrechts.

Ausbildung & Karriere

Vor seiner Tätigkeit bei Ypsilon gründete Tobias die Millennium Partners mit Schwerpunkt geschlossene Fondsstrukturen, die sich im Januar 2024 der Ypsilon-Gruppe angeschlossen hat. Zuvor arbeitete er als Steuerberater für mehrere mittelgroße, international geprägte Kanzleien wie optegra, Vistra sowie Acconsis als Director und Geschäftsführer.

Alternative Investments

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen. 
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Lohnsteuer­beratung

Die Bedeutung der Lohnsteuer für Unternehmen ergibt sich unter anderem daraus, dass sich der Fiskus bei der Erhebung der Lohnsteuer als einer der wichtigsten Steuerquellen überhaupt (jährlich mehr als 200 Mrd. Euro) der Unternehmen als Erfüllungsgehilfe bedient. Dabei erscheint die Lohnsteuer zwar vordergründig vielfach als reine Steuer des Arbeitnehmers, die das Unternehmen „nur“ einbehält und ans Finanzamt abführt. Das trifft aber bei genauerer Sicht nicht zu, denn ein nicht geringer Teil bleibt beim Unternehmen „hängen“. Die Unternehmen müssen nämlich nicht nur bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer einen immensen – noch dazu kostenlosen – unternehmensfremden Verwaltungsaufwand betreiben, sondern sie haften auch noch, wenn ihnen Fehler passieren. All dies führt im Ergebnis dazu, dass die Lohnsteuer zunehmend zu einer Art Unternehmenssteuer wird. Gezielte strategische und operative Lohnsteuerberatung hilft Unternehmen, Steuer- und Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Auch stellt sich die Lohnsteuer immer wieder als streitanfällig heraus, was jedoch bei näherer Betrachtung nicht verwundert. Denn Steuernachforderungen belasten Unternehmen oft erheblich, kommen stets zur Unzeit und sind deshalb nur schwer kalkulierbar. Da bleibt vielen Unternehmen nichts anderes übrig, als sich mit der Finanzverwaltung oder vor Gericht um ihr gutes Recht zu streiten. Hinzu kommt, dass Finanzbehörden immer häufiger auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe erheben und streitige Auseinandersetzungen damit unvermeidbar machen.

  • Mit verfahrensrechtlichen Know-how werden
  • Verhandlungen für Unternehmen mit Finanzbehörden geführt
  • Anrufungsauskünfte beantragt
  • Einspruchsverfahren geführt
  • Klageverfahren vor Finanzgericht betrieben
  • Unternehmen vor dem Bundesfinanzhof vertreten
 
Im Tagesgeschäft steht Lohnsteuerberatung telefonisch und per E-Mail-Service zur Verfügung. Durch kurze Kommunikationswege erhalten Unternehmen schnelle und aktuelle Antworten auf operative Lohnsteuerfragen und konkrete Handlungsvorschläge sowie kurze Feedbacks zu eigenen Arbeitsergebnissen.
 
Strategische lohnsteuerliche Themen werden fundiert schriftlich ausgearbeitet und im persönlichen Gespräch intensiv beraten. Praxisorientierte Beurteilungen vielschichtiger Einzelthemen stehen dabei im Vordergrund und finden in gutachterlichen Stellungnahmen ihren Niederschlag.
 
Mit der strategischen und operativen Lohnsteuerberatung wird Mehrwert für Unternehmen geschaffen durch
  • Unterstützung von Fachteilungen bei strategischen Lohnsteuerthemen und Fragen aus dem Tagesgeschäft
  • Hilfe beim Einschätzen steuerlicher Risiken
  • Reduzierung von Verwaltungsaufwand
  • Sparring beim Check von Arbeitsergebnissen
  • Hilfe für schnelle Reaktionen auf Rechtsänderungen
  • Vermeidung steuerlicher Risiken (Compliance) und hoher Nachforderungen bei Lohnsteuerprüfungen
  • Verbesserung der Organisations- und Prozessstruktur
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Alternative Investments

Wirtschafs­prüfung

Smart Audit – unsere Lösungen für Ihren Erfolg
  • Jahresabschlussprüfungen (HGB)
  • Konzernabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • BaFin Abschlussprüfungen (KAGB, KWG, WpIG, ZAG, VermAnlG)
  • Prüfungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Finanzanlagenvermittlungs­verordnung (FinVermV) und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Jahresabschlussprüfung von Investmentvermögen (AIF/OGAW)
  • Prüfung interner Kontrollsysteme gemäß IDW PS 951, ISAE 3402 sowie SSAE 16
  • Bewertungsgutachten / Reviews / Plausibilitätsgutachten für Investments nach IPEV, IDW-S1
  • Due Diligence
  • Prüfung von Asset Backed Securities Transaktionen
  • Prüfung von KIDs sowie Prospekten gemäß IDW S4
  • Prüfung von Verkaufsunterlagen auf Konformität mit § 63 Abs. 6 WpHG
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Alternative Investments

Administration & Auslagerung

Effektive Schnittstellen schaffen Mehrwert
  • Anlegerverwaltung / Investorenbetreuung
  • Erstellung / Versand steuerlicher Ergebnismitteilungen
  • Kapitalabrufe und Kapitalausschüttungen
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie z. B. Meldungen nach dem Bundesbankengesetz oder Erfüllung von ESMA-Meldepflichten
  • Unterstützung beim Zeichnungsprozess (KYC / AML)
  • Stellung eines Geldwäschebeauftragter – von der Einrichtung bis zum Jahresbericht
  • Stellung eines Compliance-Beauftragten – von der Risiko- / Bedarfsanalyse bis zum Jahresbericht
  • FATCA- / CRS-Klassifizierung und Registrierung von Rechtsträgern
  • Treuhandtätigkeit
  • Zahlungsabwicklung
  • Erstellung von Organisationshandbüchern / Policies / Richtlinien
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Alternative Investments

Rechnungs­legung

Der Maschinenraum für jedes Investment
  • Laufende Finanzbuchhaltung nach HGB mit bis zu 3 Buchungskreisen (HGB / KARBV / Steuerrecht)
  • Anfertigung der Umsatzsteuer­vor­anmeldungen
  • Zulieferung von Quartals-Reportings (Bilanzen, GuV, Kapitalkonten sowie Kapitalflussrechnung) für die Berichterstattung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB, und KAGB / KARBV und Anhängen
  • Aufbereitung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden sowie Durchführung der gesetzlich geforderten jährlichen Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Kommunikation mit externen Wirtschaftsprüfern sowie Koordination des Prüfungsprozesses
  • Monitoring von Rechnungslegungs- und Bilanzierungsvorschriften
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Alternative Investments

Steuern

Risikominimierung durch Steuer-Compliance
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Anfertigung von steuerlicher Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) inkl. Überleitungsrechnung Handelsbilanz / EÜR bei vermögensverwaltenden Fonds
  • Verteilung der steuerlichen Ergebnisse auf die Beteiligten sowie Führung der Kapitalkonten
  • Erstellung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen inkl. Ergänzungs- und Sonderergebnisrechnung
  • Betreuung im Rahmen von steuerlichen Außen- / Betriebsprüfungen
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und in
  • Finanzgerichts- und Revisionsverfahren
  • Laufende steuerliche Beratung sowie Ausarbeitung schriftlicher Gutachten
  • Steuer Due Diligence
  • Erstattung / Reduzierung von Quellensteuer
  • FATCA- / CRS-Meldungen
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Alternative Investments

Konzeption & Transaktionen

Integraler Bestandteil jeder Investment-Strategie
  • Steuerliche Strukturierung
  • Second Opinion
  • Gesellschaftsgründungen
  • Vorbereitende Beratung für Erlaubnisanträge bei der BaFin
  • Steuerliche Transaktionsberatung
  • Vorbereitung Exit bei Portfoliounternehmen
  • Übernahme von Management-Funktionen
  • Domizilierung und Treuhandverhältnisse
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Financial Services

Nachhaltigkeit ESG

Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung unterstützt Sie die gesetzlichen ESG-Anforderungen im Hinblick auf ESG, CSRD und NFRD zu verstehen und umzusetzen. Unser Ansatz ist gründlich: Wir führen eine eingehende Untersuchung Ihrer Unternehmensprozesse und -strukturen durch, um eine Strategie zu entwickeln, die es Ihnen ermöglicht, die gesetzlichen Vorgaben optimal zu erfüllen. 
  • Prüfung oder Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einhaltung der Offenlegungsverordnung gemäß den aktuellen EU-Richtlinien und den Vorgaben der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG-Frameworks)
  • Nachhaltigkeits-Check „Ready for 2025“: Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit für das Jahr 2025 und darüber hinaus gerecht wird.
  • GAP-Analyse GRI, DNK, CSRD, NFRD: Wir identifizieren mögliche Lücken in Ihrer aktuellen Berichterstattung und bieten Empfehlungen, diese zu schließen.
  • SFDR-Compliance: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der SFDR durch eine umfassende Beratung und Prüfung.
  • ESG-Integration: Wir helfen Ihnen dabei, ESG-Faktoren in Ihre Geschäftsstrategie und -praktiken zu integrieren.
  • Prüfung und Unterstützung bei der Entwicklung von KPIs und Reportings sowie Controllingstrukturen und Prozessen: Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen und unterstützen Sie bei deren Weiterentwicklung.
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Financial Services

Administration & Auslagerung

Wir übernehmen die Funktionen als Compliance-Beauftragter gemäß Artikel 22 MiFID II-DVO/MaRisk/KAMaRisk für regulierte Unternehmen und geben Ihnen hinsichtlich der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben die erforderliche Sicherheit.
  • Übernahme und Erfüllung der laufenden Compliance-Funktion, insbesondere Stellung eines fachlich geeigneten Compliance-Beauftragten und/oder Stellvertreters
  • Auslagerung von Meldewesen, interner Revision, Geldwäsche-Funktion und Datenschutz
  • Soll-Ist-Analyse von internen Richtlinien, Dokumentationen und den vom Unternehmen einzuhaltenden Gesetzen, sowie ggf. bereits implementierter Compliance Management Prozesse. Zusammenfassung dieser Analyseergebnisse in einem Bericht an die Geschäftsleitung
  • Überwachung der Einhaltung der relevanten Gesetze (Vorgaben des Legal Inventory des Unternehmens)
  • Entwicklung und Implementierung eines wirksamen Compliance Management Systems (CMS)
  • Erarbeitung eines Schulungskonzepts und / oder Durchführung von Schulungen der unter compliance- und aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten verantwortlichen Personen
  • Beratung und regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung
  • Kommunikation mit Mitarbeiter*inen und Aufsichtsbehörden
  • Risikoorientierte Kontrolle ausgewählter Prozesse in angemessenen Zeitabständen auf ihre Compliance-Konformität
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Financial Services

Regulierung

  • Regulierungsberatung zu KWG/WpHG/KAGB/ZAG-Compliance
  • Gestaltung / Umsetzung aufsichtsrechtlicher, organisatorischer Vorgaben sowie Prozessgestaltung und -optimierung
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren nach § 32 KWG, § 16 WPIG, § 10 ZAG und § 20 KAGB
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Financial Services

Wirtschafts­prüfung

  • Prüfungen nach KWG
  • Prüfungen WpHG
  • Prüfungen nach KAGB
  • Prüfungen nach ZAG
  • Prüfungen von Instituten nach KWG, WpHG, KAGB, ZAG
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Corporate & Private Wealth

International Expansion

Inbound
Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die nach Deutschland expandieren, leiten wir in allen Expansionsphasen durch die administrativen und gesetzlichen Anforderungen. Angefangen von der Beschäftigung nur eines Arbeitnehmers, über die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft bis hin zur Verschmelzung, dem Verkauf oder der Liquidation stehen wir mit Rat und Tat in allen Phasen zur Seite.
  • Steuerliche Registrierung der Gesellschaft
  • Anfertigung von Finanz- und Lohnbuchführung
  • Erstellung der laufenden Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse nach deutschen und / oder internationalen Rechnungslegungs­grund­sätzen
  • Bereitstellung eines Reporting an die Muttergesellschaft
  • Laufende steuerliche Betreuung
  • Gestaltung und Dokumentation der steuerlichen Verrechnungspreise
  • Steuerliche Optimierung der ausländischen Muttergesellschaft
  • Anträge zur Freistellung vom Quellensteuerabzug
Outbound

Wir begleiten Unternehmen über Grenzen hinweg und fungieren als Schnittstelle mit ausländischen Beratern, Servicepartnern oder sonstigen Ansprechpartnern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, wissen wir, dass „einfache“ Dinge über Grenzen hinweg kompliziert werden. Diese Erfahrung bringen wir ein, wenn wir inländische Unternehmen bei ihrer Expansion über deutsche Grenzen hinweg unterstützen.

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Corporate & Private Wealth

Unter­neh­mens­beratung

Wir bieten Lösungen rund um die Themen Restrukturierung, Digitalisierung, Führungskräfte- und Teamcoaching und weiteren Transformationsprojekten. Durch unsere Zusammenarbeit können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet ist. 

Dabei gilt für uns, dass das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich mehr ist als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die ESG-Kriterien sind gute Grundprinzipien für eine verantwortungsvolle, kluge und zukunftsorientierte Unternehmensführung und die Sicherstellung für ein gesundes und nachhaltiges Leben. Die Kunst dabei ist, diese Prinzipien sinnvoll, vernünftig und zielorientiert einzubinden. 

Dabei liegt die Herausforderung der Transformation in der Schaffung von Akzeptanz und Engagement bei allen Beteiligten und der Vereinbarung von ökonomischen und nachhaltigen Zielen der Gesellschaft.  

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Corporate & Private Wealth

Rechts­beratung

Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite. Unser Schwerpunkt liegt allerdings auf den unternehmensnahen Rechtsbereichen, insbesondere dem Wirtschaftsrecht. Selbstverständlich werden stets auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung, der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Gestaltung bzw. Anpassung der Gesellschaftsverträge, dem Entwurf von Arbeitsverträgen bis hin zur Konzeption und rechtlichen Umsetzung von Umstrukturierungen.

In speziellen Bereichen wie Patentrecht, gewerblichem Rechtsschutz, Kartellrecht etc. arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern im In- und Ausland zusammen.

Die privatrechtliche Mediation kann bei langwierigen und kostspieligen Konflikten Abhilfe schaffen. Als erfahrene Begleiter unterstützen wie die Parteien mit zielführender Kommunikation und strukturiertem Verfahren auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung unter Einhaltung fachlich-methodischer Standards. Insbesondere bei Familienangelegenheiten wie Erbstreitigkeiten oder Ehetrennungen können so sehr oft individuelle Lösungen gefunden werden, die alle Beteiligten akzeptieren.

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Corporate & Private Wealth

Lohn- und Gehalt

  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • Führung der monatlichen Lohnbuchhaltung
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise
  • Aufstellung einer monatlichen Lohn-Zahlungsliste
  • An- und Abmeldung von Arbeitnehmern bei Sozialversicherungsträgern
  • Ausstellen von Verdienstbescheinigungen
  • Berufsgenossen­schafts­nachweise
  • Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Entgeltfortzahlung und bei Krankheit
  • Einkommensteuererklärung für Expats
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Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Wirtschafts­prüfung

Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen mehr als die reine Prüfung Ihres Rechnungswesens. Umfassende, hochwertige und zukunftsgerichtete Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung müssen sich immer auch dem Anspruch eines Mehrwerts für den Mandanten stellen. Vom Brainstorming in schwierigen Entscheidungssituationen über Investitionsrechnungen bis hin zu Prüfungsleistungen zur Absicherung bei freiwilligen oder gesetzlichen Jahresabschlüssen.

Nutzen Sie unsere Vielfalt und unser unabhängiges Feedback, um größtmögliche Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu erreichen.
  • Prüfung von Konzern- und Einzelabschlüssen 
  • Financial & Tax Due Diligence
  • Erstellung von anlassbezogenen Unternehmensbewertungen nach anerkannten Standards
  • Anfertigung von Unternehmensbewertung gemäß IDW-Standard
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Kontaktieren Sie uns gerne.

Corporate & Private Wealth

Rechnungs­legung

Das Rechnungswesen stellt das zahlenmäßige Rückgrat eines Unternehmens dar. Hier werden die für die Steuerung des Unternehmens erforderlichen Informationen gewonnen und auf Basis dieser Informationen und Daten die handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse erstellt.

  • Einrichtung und Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung (DATEV)
  • Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Planungsrechnungen
  • Betriebswirtschaftliche Controlling-Analysen
  • Anfertigung von Monats- oder Quartalsabschlüssen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder Zwischenabschlüssen

Als Auslagerungspartner übernehmen wir Teilbereiche oder das komplette Rechnungswesen, inklusive Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Management-Reports für unsere Kunden. Dabei fügen wir uns bestmöglich in die Abläufe Ihres Unternehmens ein bis hin zur Integration in Ihre Rechnungswesen-Systeme wie z. B. SAP, Navision, EXACT Online, SAGE, Addison, etc.

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Corporate & Private Wealth

Steuern

Unsere Erfahrung und Spezialisierungen ermöglichen eine maßgeschneiderte Steuerberatung. Unter fortlaufender Abstimmung bezüglich Risikobeurteilung, Pflichten- und Fristenüberwachung erfolgt die Beratung und Steuerdeklaration.

Zu unseren Aufgaben gehören natürlich auch die Begleitung von Betriebsprüfungen, die Steuerrechtsdurchsetzung sowie die Koordination ausländischer Steuerberater und die Einhaltung notwendiger FATCA/CRS-Compliance. Komplexe Fragestellungen zu Erbschaften oder Testamenten, Nachfolgeregelungen und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.

Das Zusammenspiel von deutschen mit ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen, dabei unterstützen Sie unsere Steuerberater bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.

Sie haben Fragen zum Thema?
Kontaktieren Sie uns gerne.