Sonderabschreibung für Neubau-Mietwohnungen: BMF schafft Klarheit, aber mit Fallstricken

Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung bei vermieteten Neubauwohnungen weiter konkretisiert. Maßgeblich sind dabei die Anschaffungskosten und nicht die tatsächlichen Baukosten. Zudem gewinnt die gewählte Methode der Flächenberechnung an Bedeutung, da sie direkten Einfluss auf die Förderfähigkeit und damit auf steuerliche Vorteile haben kann.
Ypsilon Group zieht positive Bilanz für 2025 und ist weiter auf Wachstumskurs

Die Ypsilon Group verzeichnet 2025 ein Umsatzplus von 20 Prozent und wächst auf 220 Mitarbeitende. Durch die Integration der GHP in Hamburg und der RDT stärkt das Unternehmen seine Marktposition, insbesondere im Bereich Private Equity.
Für 2026 setzt Ypsilon auf selektives Wachstum, den Ausbau der Standorte Berlin und Frankfurt sowie eine stärkere Fokussierung auf Alternative Investments.
Schönheitsreparaturen lassen sich steuerlich leichter geltend machen

Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen präzisiert und dabei klar zwischen erhaltenden Maßnahmen sowie Ausgaben im Rahmen von Anschaffung oder Neubau abgegrenzt. Besonders relevant: Wer Modernisierungsarbeiten sinnvoll bündelt, kann dadurch seine Steuerlast gezielt reduzieren.
Restnutzungsdauer-Gutachten für Immobilien: Geplante Änderungen fallen weg, trotzdem keine Entwarnung

Die geplanten Änderungen an der Qualifizierung von Sachverständigen wurden vorerst gestoppt. Gleichzeitig bleiben Gutachten ein wichtiges steuerliches Instrument, da sie höhere Abschreibungen ermöglichen und idealerweise frühzeitig in ein ganzheitliches steuerliches Gesamtkonzept eingebunden werden sollten. Dennoch gibt es keinen Anlass zur Entwarnung, denn die Finanzverwaltung dürfte Gutachten sowie Modernisierungsmaßnahmen künftig genauer prüfen.
Aus RDT wird Ypsilon – Bündelung der Beratungskompetenz im Bereich Alternative Investments

Zum 1. Dezember 2025 wird die im April 2024 übernommene RDT vollständig in die Ypsilon Group integriert. Parallel bündeln wir unsere Private-Equity-Aktivitäten unter einem Dach. Auch die Zusammenführung der Münchner Standorte ist abgeschlossen – ein weiterer Schritt hin zu mehr Effizienz und Vernetzung.
EU-Kommission will die drei bekannten ESG-Kategorien für Fondsprodukte grundlegend reformieren

Die bisherigen Artikel-6-, 8- und 9-Fonds werden durch ein neues System ersetzt. Neu dabei: „Transition“, eine Klasse, die Kapital gezielt für den Wandel von „braun“ zu „grün“ bündeln soll.
Die Ypsilon Group erwartet die Einführung der neuen Regeln ab 2028, als Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung von 2021.
Sentiment-Umfrage 2025: Stimmung in der Immobilienwirtschaft trübt sich deutlich ein

Mit –0,41 erreicht der Stimmungsindex das Niveau von 2023. Investoren fokussieren sich auf Wohn- und Logistikimmobilien, während Büro schwächelt. Die Preisprognosen für Wohnimmobilien bleiben positiv, bei Logistik ist eine leichte Abschwächung erkennbar.
Nina Schmidt wird Partnerin und Geschäftsführerin bei der Ypsilon Group

Die Ypsilon Group baut ihren Geschäftsbereich Venture Capital aus und stärkt ihn durch die Expertise von Nina Schmidt in der Fondsbesteuerung im Bereich Venture Capital und Private Equity.
Ypsilon erwartet: Körperschaftsteuersenkung wird zur Verschiebung von Immobilientransaktionen führen

Betroffen sind alle Immobilien im Eigentum von Kapitalgesellschaften, wobei Steuererleichterungen für Vermieter potenziell zu Mietnachverhandlungen führen können.
Ypsilon begleitet Impact-Investor Revent bei Auflage seines zweiten Venture-Capital-Fonds

Ypsilon berät Venture-Capital-Fonds in steuerlichen, regulatorischen und administrativen Fragen – so auch den Fonds Revent II mit einem Zielvolumen von 100 Mio. Euro.