Ypsilon hat die eps Holding GmbH im Rahmen des Zusammenschlusses der eps Event Gruppe mit der NÜSSLI (Schweiz) AG steuerlich beraten. Georg Keller, Partner bei Ypsilon, war als Ansprechpartner für steuerliche Fragen in die Transaktion eingebunden.
Für uns steht dabei nicht allein das Ergebnis im Mittelpunkt. Entscheidend ist auch der Weg dorthin: Steuerliche Themen müssen frühzeitig erkannt, verständlich eingeordnet und mit den übrigen Entscheidungen einer Transaktion abgestimmt werden.
Ein Zusammenschluss mit internationaler Reichweite
eps und NÜSSLI sind in der temporären Eventinfrastruktur tätig. Ihre Leistungen kommen bei Veranstaltungen zum Einsatz, bei denen innerhalb kurzer Zeit sichere und belastbare Strukturen geschaffen werden müssen.
eps wurde vor 30 Jahren gegründet und konzentriert sich auf temporäre Rasen- und Bodenschutzsysteme, Crowd Control und Besucherlenkung. Die eps Event Gruppe beschäftigt 350 Mitarbeitende an 29 Standorten und betreut jährlich rund 5.000 Veranstaltungen. Ihre regionalen Schwerpunkte liegen in Europa, Nordamerika, Brasilien und Australien.
NÜSSLI ist seit 85 Jahren auf temporäre Tribünen, Stadien, Bühnen, Hallen, Expo-Pavillons, Ausstellungen und Spezialbauten spezialisiert. Die Schweizer Gruppe beschäftigt 470 Mitarbeitende an 21 Standorten und setzt jährlich rund 1.500 Projekte um. Zu ihren Kernmärkten zählen die Schweiz, Mittel- und Südeuropa sowie Amerika.
Durch den Zusammenschluss entsteht ein Anbieter mit 820 Mitarbeitenden an 50 Standorten und internationaler Präsenz. Beide Unternehmen bringen dabei unterschiedliche fachliche Schwerpunkte, Regionen und Kundensegmente zusammen.
Steuerliche Fragen frühzeitig mitdenken
Bei einer internationalen Unternehmenstransaktion entstehen steuerliche Fragen nicht erst nach der Unterzeichnung. Sie gehören bereits in die Planung und müssen mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur der Transaktion abgestimmt werden.
Dabei geht es nicht um eine isolierte steuerliche Prüfung. Vielmehr müssen steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit verschiedenen Entscheidungen betrachtet werden:
Strukturen und Beteiligungen
Bei einem Zusammenschluss müssen Beteiligungs- und Unternehmensstrukturen steuerlich eingeordnet werden. Welche Auswirkungen sich ergeben, hängt unter anderem von den beteiligten Gesellschaften, ihren Standorten und der gewählten Transaktionsstruktur ab.
Internationale Aktivitäten
Sobald Unternehmen in mehreren Ländern tätig sind, müssen die jeweiligen steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn Geschäftsbereiche, Beteiligungen oder Finanzierungsstrukturen über Ländergrenzen hinweg zusammengeführt werden.
Finanzierung und langfristige Planung
Auch die Finanzierung einer Transaktion kann steuerliche Auswirkungen haben. Deshalb sollte die steuerliche Beratung nicht losgelöst von der Finanzierung und der geplanten Entwicklung des gemeinsamen Unternehmens erfolgen.
Welche Themen im Einzelfall relevant sind, hängt immer von der konkreten Transaktion ab. Allgemeine Standardlösungen greifen bei internationalen Zusammenschlüssen nur selten.
Ypsilon als Teil eines interdisziplinären Teams
Die rechtliche Beratung der eps Holding GmbH erfolgte durch Friedrich Graf von Westphalen & Partner. Weitere spezialisierte Beratungsteams aus verschiedenen Ländern waren ebenfalls beteiligt.
Ypsilon hat die steuerliche Beratung übernommen. Georg Keller war als Partner für Steuern in die Begleitung eingebunden.
Unsere Aufgabe bestand darin, die steuerlichen Fragestellungen der Transaktion zu bewerten und in die Gesamtstruktur einzuordnen. Dabei ging es auch darum, steuerliche Aspekte mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen der übrigen Beteiligten abzustimmen.
Gerade bei komplexen Transaktionen ist diese Zusammenarbeit entscheidend. Jede Beratungsperspektive betrachtet einen anderen Teil des Gesamtbildes. Erst im Zusammenspiel entsteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Warum steuerliche Beratung mehr ist als eine nachgelagerte Prüfung
Steuerliche Beratung bei einer Transaktion wird manchmal als abschließender Prüfschritt verstanden. Das wird der tatsächlichen Bedeutung nicht gerecht.
Steuerliche Entscheidungen können die Struktur, die Finanzierung und die spätere Organisation eines Zusammenschlusses beeinflussen. Werden sie erst spät betrachtet, kann das zu unnötigen Anpassungen führen oder Gestaltungsspielräume einschränken.
Eine frühzeitige Einbindung schafft dagegen Klarheit:
- Relevante steuerliche Fragen werden früh sichtbar.
- Entscheidungen können auf einer besseren Grundlage getroffen werden.
- Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte lassen sich miteinander abstimmen.
- Risiken können vor dem Abschluss der Transaktion bewertet werden.
- Die Umsetzung lässt sich langfristig planen.
Dabei ersetzt steuerliche Beratung nicht die unternehmerische Entscheidung. Sie schafft aber die Grundlage dafür, dass diese Entscheidung ihre steuerlichen Folgen berücksichtigt.
Unser Blick auf die Begleitung von Transaktionen
Ypsilon begleitet Unternehmen nicht nach einem festen Schema. Jede Transaktion bringt eigene Strukturen, Ziele und Rahmenbedingungen mit.
Im Fall von eps und NÜSSLI trafen ein deutsches Familienunternehmen und eine Schweizer Unternehmensgruppe mit internationalen Aktivitäten aufeinander. Hinzu kamen unterschiedliche Leistungsbereiche, verschiedene regionale Schwerpunkte und eine Vielzahl beteiligter Berater in mehreren Ländern.
Für uns bedeutet Transaktionsberatung, diese Faktoren zusammenzuführen und steuerlich einzuordnen. Dabei geht es um präzise Prüfung, klare Abstimmung und Lösungen, die zur jeweiligen Situation passen.
Fazit
Der Zusammenschluss von eps und NÜSSLI zeigt, wie wichtig das Zusammenspiel verschiedener Beratungsdisziplinen bei internationalen Unternehmenstransaktionen ist.
Ypsilon hat eps bei den steuerlichen Fragen des Zusammenschlusses begleitet. Georg Keller brachte dabei seine steuerliche Expertise in ein internationales, interdisziplinäres Beratungsteam ein.
Für Unternehmen, die einen Zusammenschluss, eine Übernahme oder eine internationale Strukturveränderung planen, gilt: Steuerliche Fragen sollten nicht erst am Ende betrachtet werden. Sie gehören von Beginn an auf den Tisch.