Warum mir das nach über zehn Jahren Steuerberatung im internationalen Bereich und vor allem an der deutsch-amerikanischen Schnittstelle im Venture-Capital-Kontext wichtig ist, erzähle ich in diesem Beitrag.
Mein Start in Cincinnati
Angefangen hat es mit ein paar Keksen und einem Poster, welche ich in Köln in meinen Koffer gepackt habe.
Die Kekse waren „Köln Kekse“ mit kölschen Redewendungen. Sie erwiesen sich schnell als Eisbrecher. Kaum hielt jemand einen der kleinen Zettel in der Hand und suchte nach einer passenden englischen Übersetzung, war das Gespräch eröffnet.
Das zweite Mitbringsel war ein großes Poster, auf dem Köln und Cincinnati zu einer Stadt verschmelzen. Für mich symbolisiert es die Idee, unterschiedliche Perspektiven, Menschen und Systeme miteinander zu verbinden.
Um genau diese Verbindungen geht es mir auch fachlich: Ich bin hier, um das amerikanische Steuerrecht aus der Nähe zu verstehen. Nicht nur in der Theorie, sondern hautnah aus der Praxis: wie US-Kolleginnen und Kollegen Sachverhalte einordnen, welche Fragen sie zuerst stellen, wie ihr Beratungsalltag getaktet ist und an welchen Stellen sie ganz selbstverständlich anders denken, als wir es aus europäischer und deutscher Sicht tun würden. Dazu kommt die fachliche Qualifikation. Ich befinde mich auf dem Weg zum Enrolled Agent und damit zur höchsten Qualifikation, die der IRS im Steuerbereich vergibt.
Das Ziel dahinter ist konkret: Ich möchte am Ende dieses Jahres beide Systeme so gut kennen, dass ich zwischen ihnen nicht mehr nur vermitteln, sondern beide Seiten von vornherein zusammendenken kann.
Warum das aus meiner Sicht nötig ist, zeigen drei Beobachtungen aus über zehn Jahren grenzüberschreitender Praxis.
Zwei Länder, zwei Beraterwelten
Wer wirtschaftlich in Deutschland und in den USA unterwegs ist, braucht in beiden Ländern steuerliche Unterstützung. Das Schwierige daran ist jedoch, dass jedes System sein eigenes Recht, seine eigene Rechtsprechung und seine eigene Verwaltungspraxis hat.
Um diese Schwierigkeit zu überwinden, werden jeweils lokale Steuerexperten beauftragt. Und genau hierbei entstehen bereits die ersten Reibungsverluste: Es werden Informationen doppelt angefragt und geprüft, das eine Team stellt Rückfragen zu Punkten, die mit dem anderen Team schon geklärt waren, es entsteht insgesamt ein erhöhter administrativer Aufwand bei allen Beteiligten und damit leider auch erhöhte Beraterhonorare, die sich aus Zeiten für vermeintlich einfache Abstimmungsrunden ergeben.
Andere Fristen, anderer Fokus
Die zweite Beobachtung ist organisatorisch und wird deshalb leicht unterschätzt.
In den USA konzentriert sich die steuerliche Arbeit im Frühjahr auf das gerade beendete Steuerjahr. Je nach Steuerpflichtigem und steuerlicher Einordnung liegen wichtige Erklärungs- und Informationsfristen bereits im März oder April. Für viele Steuerpflichtige ist außerdem der 15. April ein zentraler Termin für die erste Estimated-Tax-Zahlung des laufenden Jahres.
In Deutschland sieht der Frühjahrskalender anders aus. Für beratene Steuerpflichtige läuft die Erklärungsfrist bis Ende Februar des zweiten Jahres nach dem Besteuerungszeitraum, für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 war diese Frist sogar verlängert. Bis Ende Februar 2027 liegen bei vielen Beratern deshalb noch die Erklärungen für 2025 auf dem Tisch. Und parallel dazu werden vielfach die Jahresabschlüsse 2026 finalisiert, sodass die steuerlichen Bemessungsgrundlagen 2026 überhaupt erst danach ermittelt werden können.
Bezogen auf ihre Beauftragung tun beide Teams genau das Richtige: Sie halten sich an ihre Fristen und fokussieren sich dabei auf das für sie relevante Steuerjahr. Und weil jede Seite tief im eigenen Fristenlauf steckt, fragt niemand, welche Zahlen die andere Seite gerade braucht. Die US-Seite schätzt, weil sie nicht warten kann. Die deutsche Seite liefert im Nachgang Zahlen, die diese Schätzung wieder verschieben könnte. So laufen zwei Prozesse nacheinander, die eigentlich ineinandergreifen sollten.
Die richtige Antwort auf die falsche Frage
Die dritte Beobachtung ist aus meiner Sicht die wichtigste und betrifft das Verständnis des jeweils anderen Steuersystems.
Jedes der beiden Systeme ist für sich genommen anspruchsvoll. Eine simple Übersetzung oder kurze Erklärung einzelner Begriffe reicht daher nicht aus, um der anderen Seite einen Sachverhalt und dessen steuerliche Behandlung zu vermitteln. Deutsche gewerbliche Einkünfte sind nicht dasselbe wie US Effectively Connected Income (ECI). Und der deutsche Veräußerungsgewinn erfasst nicht immer denselben Kreis von Wirtschaftsgütern wie der US-Begriff der Capital Gains.
Zusätzlich liegt über den beiden Steuersystemen das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Begrifflichkeiten grundsätzlich nach dem Recht des Anwenderstaats auszulegen sind. Wenn daher ein Abkommensbegriff in beiden Staaten unterschiedlich ausgelegt wird, können sich tiefgreifende Qualifikations- und Zurechnungskonflikte mit ungünstigen steuerlichen Folgen ergeben.
Für die zutreffende deutsche Einordnung eines Sachverhalts reicht es also nicht aus, die US-Seite zu fragen, ob im Rahmen einer komplexen Umstrukturierung „Capital Gains“ entstanden sind. Denn die Antwort kann aus US-Sicht vollkommen richtig sein und für die deutsche Einordnung dennoch nicht weiterhelfen. Vielmehr muss der Sachverhalt selbst durchdrungen, die Begriffe hinterfragt und die deutschen Folgen eigenständig abgeleitet werden.
Anders gesagt: Wer die andere Seite nicht kennt, stellt womöglich die falsche Frage. Und bekommt darauf eine völlig richtige Antwort.
Was ich anders machen will
Genau hier setze ich an. Mein Ziel ist, die Ansprechpartnerin zu sein, die beide Welten versteht, beide Sprachen spricht und beide Fristenkalender im Kopf hat und weiß, wer welche Daten vorhält, wer damit arbeitet und wer sie wann benötigt.
Dazu gehört, beide Steuersysteme von Beginn an und auch laufend mitzudenken, die Prozesse zwischen den Teams aktiv aufzusetzen, im Blick zu behalten und die Mandantinnen und Mandanten so weit wie möglich zu entlasten.
Was hier entsteht
In diesem Blog greifen wir regelmäßig Themen aus unserer Beratungspraxis an der Schnittstelle zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Steuerrecht auf. Beiträge zu steuerlichen Grundlagen erscheinen unter Tax Basics, Fonds- und Unternehmensthemen unter Business Tax, private Vermögensfragen unter Private Tax, und alles, was mir daneben passiert, unter Beyond Tax.
Wenn du selbst zwischen deutschen und US-Beratern koordinierst oder in beiden Welten unterwegs bist, berichte mir gerne von deiner Erfahrung. Ich freue mich!
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